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POL-KI: 250314.1 Kiel: weitere Kontrollen nach dem Waffengesetz

Kiel (ots)

In den letzten Tagen führten Beamtinnen und Beamte des 2. Polizeireviers gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes erneut Kontrollen im Umfeld des Kieler Hauptbahnhofs durch. Der Schwerpunkt lag wie auch in vorangegangenen Kontrollen auf Verstößen gegen das Waffengesetz.

Vergangenen Freitag, Dienstag und Donnerstag kontrollierten die Einsatzkräfte mehrere Personen und stellten bei den Kontrollen insgesamt 16 Messer, hierunter zwei Einhandmesser, und 14 weitere Messer sicher. Sie leiteten entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren ein.

Zudem stellten sie insgesamt sieben Verstöße gegen das Cannabisgesetz und zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. In einem Fall trafen die Polizisten einen Minderjährigen an, der im Besitz von Betäubungsmitteln war. Außerdem nahmen sie einen 44-jährigen Mann fest, gegen den ein Untersuchungshaftbefehl vorlag. Nach erfolgter Vorführung wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Des Weiteren stellten sie bei einem 20-Jährigen mehrere Packungen E-Zigaretten fest, die nicht mit einer Steuerbanderole versehen waren und nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Die Beamten leiteten eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Ein 36-Jähriger führte Ausweispapiere mit sich, die nicht auf seine Person ausgestellt waren. Plausible Angaben zur Herkunft dieser Personalpapiere konnte er nicht machen. Die Beamten stellten die Dokumente sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Unterschlagung ein.

Alle Personen wurden nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Die Kontrollen wurden abermals durch die kontrollierten Personen sowie unbeteiligten Passanten nahezu ausschließlich positiv wahrgenommen. Viele gaben an, durch die vorangegangen Kontrollen im eigenen Verhalten bezüglich des Mitführens von Waffen sensibilisiert worden zu sein. Es ist erkennbar, dass die vorangegangen Kontrollen durchaus Wirkung zeigen.

Gewaltdelikte in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie deren Umfeld gehen, insbesondere bei der Verwendung von Messern und anderen Waffen, mit einem besonderen Gefährdungspotenzial einher. Zudem sind diese im Besonderen geeignet, das Sicherheitsempfinden nachhaltig zu stören. Um wirksam und auch im Vorfeld von Taten intervenieren zu können, sind am 31.10.2024 Änderungen im Waffengesetz in Kraft getreten.

Erweitert wurde das Messerverbot auf Grundlage einer Landesverordnung um das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr im Dezember 2024. Diese ergänzt lückenfüllend das Führungsverbot im Personenfernverkehr aus dem Waffengesetz.

Die Polizei wird auch in Zukunft gleichartige Kontrollen durchführen.

Stephanie Lage

Rückfragen bitte an:

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Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de

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