POL-MA: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim - Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 51-jährigen Mann erlassen
Nußloch, Rhein-Neckar-Kreis (ots)
51-Jähriger wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Er steht im dringenden Verdacht, in mindestens 234 Fällen unerlaubt und gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln Handel betrieben zu haben. Unter anderem soll er aus seiner Wohnung Amphetamin, Kokain und Marihuana verkauft haben, um sich damit seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Nach umfangreichen Ermittlungen wurde am Donnerstag, den 06.12.2018 die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht und dieser dabei festgenommen.
Bei der Durchsuchung konnten die Beamten der Kriminalpolizei Heidelberg 2851 Gramm Marihuanablüten, 912 Gramm Amphetamin, 73 Gramm Heroin, 10,5 Gramm Haschisch sowie Bargeld in Höhe von 45.000 EUR sicherstellen.
Noch am gleichen Tag wurde der deutsche Staatsangehörige der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Diese erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl. Anschließend wurde der Verdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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