POL-MA: Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis: Fasching 2019 -vermehrte Verkehrskontrollen, Warnhinweise und Tipps der Polizei
Mannheim/Heidelberg/Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Wie in den Vorjahren hat die Polizei gute Gründe, ihre Verkehrskontrollen in der "heißen Phase" der närrischen Zeit 2019 zu verstärken. Bei derartigen Verkehrskontrollen handelt es sich zumeist um eine präventive Verkehrsmaßnahme, zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugführers. Außerdem werden hierbei die Betriebssicherheit des Fahrzeugs und die Fahrzeugpapiere kontrolliert.
Solche Kontrollen sind auch ohne konkreten Anlass zulässig.
Fahrten unter Alkohol und Drogen werden hart bestraft. Neben einem Fahrverbot von mindestens einem Monat und Punkten auf dem Flensburger Punktekonto, drohen den Alkohol- und Drogensündern empfindliche Geldstrafen, die nicht selten ein Monatseinkommen übersteigen. Durch den Verlust des Führerscheines kommen häufig auch noch berufliche Konsequenzen hinzu.
Für Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ganz tabu. Für sie gilt die 0,0-Promille-Grenze. Radfahrer sind übrigens ab 1,6 Promille fahruntüchtig!
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Alkohol und Medikamente gleichzeitig eingenommen werden. In solchen Fällen kann es zu gefährlichen Wechselwirkungen kommen. Bereits der Genuss kleiner und kleinster Mengen kann zur Fahruntüchtigkeit führen.
Die Polizei wird daher auch in diesem Jahr während der gesamten Faschingszeit im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Mannheim verstärkt gegen Alkohol- und Drogensünder im Straßenverkehr vorgehen.
Egal ob Karneval oder Fasching - in der fünften Jahreszeit wird ausgiebig gefeiert. Leider mit dabei: Die im Volksmund als K.O.-Tropfen bekannten Flüssigkeiten wie beispielsweise Liquid Ecstasy. Unbekannte mischen ihren Opfern die Tropfen in Getränke und machen sie damit willen- oder sogar bewusstlos, um sie anschließend zu berauben oder zu vergewaltigen. Die Polizei gibt Tipps, wie sich jeder schützen kann.
Selbst schützen kann man sich am besten, indem man sein Getränk nicht aus den Augen lässt oder Freunde bittet auf das Getränk zu achten. Außerdem sollten von Fremden keine offenen Getränke angenommen werden.
Tipps:
- Getränke bei der Bedienung bestellen und selbst entgegennehmen. - von Unbekannten keine offenen Getränke annehmen. - Offene Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen. - Bei Übelkeit Hilfe beim Personal suchen. - Freundinnen und Freunde achten aufeinander und lassen ihre Getränke nicht aus den Augen. - Freundinnen und Freunde holen im Ernstfall sofort ärztliche Hilfe für das Opfer und verständigen das Personal.
Weitere Informationen gibt es im Internet unter:
Aber auch ohne Zusatz von verbotenen Stoffen kann man schnell Opfer von Straftaten werden, nämlich dann, wenn man zu tief ins Glas geschaut hat und nicht mehr Herr über seine Sinne, seines Körpers ist. Straftäter nutzen diese hilflosen Lagen schamlos aus! Lassen sie es nicht so weit kommen!
Am Mannheimer Straßenfasching werden auch wieder Jugendschutzstreifen unterwegs sein. Die Teams schauen speziell, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. Kein Alkohol für Kinder unter 16 Jahren! Kein hochprozentiger Alkohol für Jugendliche unter 18 Jahren.
Generelle Tipps zum Fasching sind:
Meiden sie aggressive Gruppen!
Achten Sie auf sich und andere!
Nehmen sie keine offenen Getränke von Leuten an, die sie nicht kennen!
Helfen sie anderen, die in Not geraten sind!
Melden Sie Übergriffe sofort der Polizei unter dem Notruf 110!
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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