POL-MA: St.Leon-Rot/BAB 5: So nicht - Gefahrguttransport ohne Kennzeichnung
St.Leon-Rot/BAB 5 (ots)
Nicht selten werden gefährliche Güter wie Benzin, Chemikalien oder Heizöl mittels speziellen Fahrzeugen über die Autobahn transportiert. Da von diesen Stoffen im Straßenverkehr eine erhöhte Gefahr ausgeht sind, die Sicherheitsvorschriften, die für den Fahrer sowie für die Transportfirma gelten, gesetzlich streng geregelt.
Was passiert, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden, musste am Montag eine Transportfirma aus Linden erfahren. Ein LKW der Firma wurde auf der BAB 5 aus dem fließenden Verkehr angehalten und einer Kontrolle unterzogen. Der 63-jährige Fahrer des LKW's gab an, auf den Weg nach Ettlingen zu sein um dort den Boden einer Großraumküche mit Epoxidharz auszugießen. Bei Nachschau im Laderaum konnten die Kollegen der Verkehrspolizei neben verschiedenen Arbeitsgeräten, zehn Fässer zu je 190 kg gefüllt mit entzündbarer Harzlösung (UN Nummer 1866) feststellen. Die Harzlösung fällt unter das Gefahrgutrecht und das Fahrzeug hätte aufgrund der transportieren Menge dementsprechend gekennzeichnet werden müssen. Auch fehlten dem Fahrer die besondere Erlaubnis und die Ausrüstungsgegenstände, die er für den Transport eines Gefahrstoffes benötigt.
Der Fahrer hätte demnach nur eine Höchstmenge von 333 kg des Stoffes - und somit nur ein Fass - auf einmal befördern dürfen.
Das Ergebnis: Die Transportfirma hatte dafür zu sorgen, dass die neun übrigen Fässer per Einzeltransport abtransportiert werden. Der LKW-Fahrer konnte seine Fahrt somit erst 10 Stunden später fortsetzen. Eine Anzeige wegen mehreren Verstößen gegen das Gefahrgutrecht gab es obendrauf.
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