POL-MA: Mannheim-Oststadt: Unter Alkohol- und Drogeneinfluss mit dem Auto unterwegs
Mannheim-Oststadt (ots)
Am frühen Montagmorgen war ein 20-jähriger Mann in der Mannheimer Innenstadt unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs. Einer Polizeistreife fiel kurz vor 4 Uhr in der Tattersallstraße ein roter Opel Astra auf und sollte kontrolliert werden. Nachdem er mittels Leuchtschrift "Stopp Polizei" und Blaulicht zum Anhalten aufgefordert worden war, gab der Fahrer Gas und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Hauptbahnhof zum dortigen Taxihalteplatz. Hier bremste der Wagen abrupt ab, mehrere Personen stiegen aus und rannten in Richtung Bismarckstraße davon. Zwei junge Männer, darunter auch der 20-jährige Fahrer, konnten wenig später im Rahmen einer Fahndung noch in der Nähe des Hauptbahnhofs festgenommen und zum Polizeirevier Mannheim-Oststadt gebracht werden.
Bei dem 20-Jährigen bemerkten die Beamten sofort deutlichen Alkoholgeruch in dessen Atemluft. Zudem zeigte er Anzeichen für Drogenkonsum. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von über 1,2 Promille. Ein Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin. Dem jungen Mann wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein konnte nicht einbehalten werden, da er gar nicht im Besitz eines solchen war.
Gegen ihn wird nun wegen Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen wurde festgestellt, dass eine 20-jährige Frau, die ebenfalls im Fahrzeug saß, den 20-jährigen den Opel fahren ließ, obwohl sie wusste, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Gegen sie wird nun wegen Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Gegen einen 18-jährigen jungen Mann, der sich ebenfalls im Fahrzeug befunden hatte, wurden Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet, da er verbotenerweise ein Messer mit sich geführt hatte. Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren.
Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigte eine weitere 18-jährige Fahrzeuginsassin die Beamten und versuchte, die Maßnahmen zu stören. Gegen sie wurden ebenfalls Ermittlungen, u. a. wegen Beleidigung eingeleitet.
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