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POL-MA: Hockenheim/ Rhein-Neckar-Kreis: Seniorin mit Gewinnversprechen abgezockt, Warnhinweise der Polizei

Hockenheim/ Rhein-Neckar-Kreis (ots)

Bereits am Mittwoch zwischen 08.30 Uhr und 13.30 Uhr meldete sich mehrfach eine bislang unbekannte weibliche Anruferin bei einer 78-jährigen Frau und gab ihr gegenüber an, dass sie im Lotto knapp 50.000 Euro gewonnen hätte. Die genaueren Auszahlungsmodalitäten wollte man der Seniorin am Freitag mitteilen.

Freitags meldete sich dann ein bislang unbekannter Mann bei der Seniorin und gab ihr gegenüber an, dass die Gewinnauszahlung erst erfolgen könne, wenn die Seniorin die Kosten für ein Security-Unternehmen und Notarkosten übernommen hätte. Hierzu sollte die Frau sog. "Steam-Karten" kaufen und die Benutzercodes über Telefon weitergeben.

Die Seniorin kaufte "Steam-Karten" im Wert von 700 Euro und gab die Codes telefonisch weiter.

Danach verständigte die Seniorin die Polizei und kündigte die Übergabe ihres Lottogewinns an. Zu einer Übergabe des "Gewinns" kam es nicht, die Beamten klärten die Seniorin auf, dass sie Opfer eines sog. Gewinnversprechen-Betrugs geworden war.

Am Samstag verständigte eine aufmerksame Mitarbeiterin einer Supermarktkette die Polizei, bei der die 78-Jährige erneut 15 Steam-Karten gekauft hatte. Diesmal, so gab die Seniorin an, hätte sie knapp 100.000 Euro gewonnen.

Die Karten konnten, da glücklicherweise noch nicht freigerubbelt, wieder zurückgegeben werden. Ein Schaden trat im zweiten Fall nicht ein.

Die Ermittlungen in dieser Sache dauern an.

Die Polizei rät in solchen Fällen dringend:

   -	Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   -	Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
gebührenpflichtige Sondernummern und geben sie keine Nummern von 
Paysafe/ Ukash-Karten wie Telefon an Unbekannte weiter!
   -	Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   -	Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   -	Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt und 
was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine Antworten.
   -	Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   -	Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
und Ihre Telefonrechnung.
   -	Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb einer 
bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich zudem 
unverzüglich an Ihren Bankberater.
   -	Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag 
erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen und 
dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung begleichen.

Weitere Informationen finden sie unter www.polizei-beratung.de. Außerdem können sie sich bei den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen des Polizeipräsidiums Mannheim in Heidelberg unter 0621 174 1234 oder in Mannheim unter 0621 174 1212 informieren lassen. Für Angehörige von lebensälteren Personen gilt: Informieren sie ihre Verwandten, damit diese nicht Opfer von perfiden Betrugsmaschen werden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Kunkel
Telefon: 0621 174-1104
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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