POL-MA: Sinsheim, BAB 6, Rhein-Neckar-Kreis: Präventive Alkoholkontrollen - über 180 Lkw-Fahrer kontrolliert
Sinsheim / BAB 6 / Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Die Erfahrungen aus den intensiven Schwerpunktkontrollen Ende letzten sowie dieses Jahr bestätigen die polizeiliche Annahme, dass dem Sonntagsfahrverbot unterliegende Lkw-Fahrer auf den Rasthöfen teilweise übermäßig Alkohol konsumieren und hierdurch die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt nach dem Wegfall des Fahrverbots besteht.
Am gestrigen Sonntagabend kontrollierten daher erneut Beamte des Verkehrskommissariat Walldorf knapp vier Stunden lang rastende Lkw-Fahrer auf der Tank- und Rastanlage Kraichgau an der Autobahn 6.
Kurz vor Ende des Sonntagsfahrverbots und vor Beginn der Weiterfahrt wurden 188 Fahrer überprüft. Im Ergebnis standen dabei elf Fahrzeugführer noch unter einem Alkoholeinfluss von mindestens 0,5 Promille. Davon waren sechs Fahrer mit Alkoholwerten von über einem Promille deutlich alkoholisiert. Der traurige "Spitzenreiter" hatte 2,52 Promille in der Atemluft.
Allen alkoholisierten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und deren Frachtpapiere beschlagnahmt. Die Fahrzeugschlüssel wurden diesen, wie in der Vergangenheit, aufgrund der kalten Witterung belassen. Eine Nachkontrolle am Montagmorgen ergab noch bei zwei Fahrern Promillewerte, die eine anhaltende Untersagung der Weiterfahrt erforderlich machten. Diese dürfen erst nach einer erneuten Überprüfung und erlangter Nüchternheit ihre Fahrt fortsetzen.
Bereits am Sonntagmorgen, noch vor den Kontrollmaßnahmen, wurden die Beamten des Polizeireviers Sinsheim mit der anhaltenden Problematik konfrontiert: Bereits um 10:55 Uhr meldeten Zeugen einen nackten Mann der im Bereich des Hummelbergs im Freien umherlief. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass dieser Berufskraftfahrer ist und aufgrund seines übermäßigen Alkoholkonsums aus seinem Lkw gestürzt war. Dabei verletzte er sich am Kopf, was eine Behandlung im Krankenhaus notwendig machte. Ein Alkoholtest ergab 2,46 Promille in der Atemluft des Mannes. Der Fahrzeugschlüssel wurde bis zur erlangten Fahrtüchtigkeit einbehalten.
Wie bereits in der Vergangenheit werden die Kontrollen auch in Zukunft konsequent fortgeführt.
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