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POL-MA: Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 31-Jährigen wegen Verdachts des unerl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - 18kg Amphetamin sichergestellt

POL-MA: Heidelberg: Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 31-Jährigen wegen Verdachts des unerl. Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - 18kg Amphetamin sichergestellt
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Mannheim (ots)

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Haftbefehl gegen einen 31-jährigen Mann aus dem Raum Köln erwirkt. Er steht im dringenden Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Führens eines Kraftfahrzeugs ohne Versicherungsschutz sowie der Urkundenfälschung.

Der 31-jährige Tatverdächtige sollte am Mittwoch, den 03.03.2021, gegen 11 Uhr von einer zivilen Fahndungsstreife der Autobahnpolizei Walldorf auf der A 61 in Fahrtrichtung Heilbronn kontrolliert werden. Zunächst folgte der Tatverdächtige mit seinem VW Golf dem Polizeifahrzeug, in der Ausfahrt zur Tank- und Rastanlage Hockenheim zog er jedoch unvermittelt wieder auf die Hauptfahrbahn und beschleunigte sein Fahrzeug, um sich der Kontrolle zu entziehen. Während die Fahndungsstreife sowie eine weitere Polizeistreife dem flüchtenden VW folgten, überholte dieser mehrfach rechts und auf dem Standstreifen links von ihm fahrende Pkw und Lkw. In der Parallelfahrbahn am Autobahnkreuz Walldorf bog er plötzlich in die Überleitung zur A 5 in Richtung Heidelberg ab. Hier verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte frontal in die rechten Leitplanken. Er wurde am Unfallort festgenommen und zur ärztlichen Untersuchung zunächst in ein Krankenhaus begleitet.

Bei der Unfallaufnahme wurden in seinem Fahrzeug 18 Kilogramm Amphetamin aufgefunden und beschlagnahmt.

Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen im Erftkreis entwendet worden waren und der VW Golf nicht zugelassen und ohne Versicherungsschutz war. Zudem ist der Tatverdächtige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde beim Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen den 31-Jährigen erwirkt. Er wurde am Mittwochnachmittag der Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt. Nach der Eröffnung des Haftbefehls wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Rauschgiftdezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

Weitere Geschädigte, die durch die Fahrweise des 31-Jährigen gefährdet worden sind, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg, Tel.: 0621/174-4444, zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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