POL-MA: Schwetzingen
Rhein-Neckar-Kreis: Gemeinsame Melderechtliche Kontrolle von Stadt und Polizei in drei Wohnhäusern brachte Meldeverstöße und Baumängel zu Tage
Schwetzingen / Rhein-Neckar-Kreis (ots)
Die Stadt Schwetzingen und die Polizei haben im Rahmen eines behördenübergreifenden Einsatzes in den frühen Morgenstunden des 26. April insgesamt drei Wohnobjekte im Stadtgebiet melderechtlich überprüft. Aufgrund behördeninterner Erkenntnisse und Hinweisen aus der Bevölkerung, war die Stadt zuvor auf dortige sicherheitsrelevante Mängel aufmerksam geworden.
In erster Linie ging es bei dem Einsatz um die melderechtliche Überprüfung. Hier waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes, des Bürgerbüros und der Ortspolizeibehörde beteiligt. Zur Überprüfung des Brandschutzes war auch die Feuerwehr Schwetzingen in die Kontrolle eingebunden.
Das Polizeipräsidium Mannheim unterstützte die Maßnahmen der Stadt Schwetzingen mit Beamten des Polizeireviers Schwetzingen. Zudem war die Zentrale Kriminaltechnik der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zur Echtheitsprüfung von Dokumenten mit vor Ort, sowie Beamte des Polizeipräsidium Einsatz.
Insgesamt wurden 29 Personen kontrolliert. An einer Wohnanschrift gab es keinerlei Auffälligkeiten. In den beiden anderen Objekten wurden insgesamt sieben Meldeverstöße, 1 Gewerbeverstoß und ein Verstoß im Bereich des Gaststättenrechts festgestellt. Zudem wurden Baumängel und Brandschutzmängel festgestellt, die nun von der Baurechtsbehörde weiter geprüft werden. Auch bezüglich der Mietpreisgestaltung erfolgen weitere Ermittlungen gegen den Eigentümer. Neben Verstößen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Schwetzingen als Ortspolizeibehörde wurden durch das Polizeirevier Schwetzingen zwei Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet und werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft Mannheim vorgelegt. Bei der Überprüfung von Identitätspapieren waren bei zwei Dokumenten Fälschungsmerkmale festgestellt worden.
Ziel der Aktion war, festgestellte Missstände und Mängel zu dokumentieren, um deren Beseitigung zu veranlassen. Unter anderem wurde geprüft, ob Wohnungen erkennbar überbelegt sind oder ob zu Wohnzwecken genutzte Räume überhaupt die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Damit möchte die Stadt auch ausschließen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner - insbesondere wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind - unzumutbaren oder gar gefährlichen Wohnverhältnisse ausgesetzt sind.
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