POL-MA: Lobbach-Waldwimmersbach: Gefährdung des Straßenverkehrs und Überholen im Überholverbot; Polizei Neckargemünd ermittelt gegen jungen Seat-Fahrer; gefährdeter Autofahrer/Autofahrerin dringend gesucht
Lobbach-Waldwimmersbach (ots)
Wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und des Überholens im Überholverbot ermittelt das Polizeirevier Neckargemünd gegen den 26-jährigen Fahrer eines dunklen Seat.
Der Mann soll am Sonntag, den 07. August, gegen 11.45 Uhr, auf der L 532, kurz nach dem Ortsausgang von Waldwimmersbach in Richtung Wiesenbach und vor der Abfahrt nach rechts in das Gewerbegebiet "Neurott", einen dunklen Ford trotz Überholverbots und Gegenverkehrs grob verkehrswidrig und rücksichtslos überholt haben, wobei auch der Gegenverkehr gefährdet worden sein soll.
Hierbei soll er die durchgezogene Mittelleitline, sowie eine Sperrfläche und die Abbiegespur überfahren zu haben, die dem Gegenverkehr zum Linksabbiegen in das Gewerbegebiet dient.
Dabei kam ihm ein noch unbekannter Autofahrer entgegen, der stark abbremsen und an den rechten Fahrbahnrand lenken musste, um eine Kollision zu vermeiden. Auch der Fahrer des überholten Ford bremste sein Fahrzeug ab.
Nach seinem riskanten Überholvorgang setzte der Seat-Fahrer seine Fahrt in Richtung Wiesenbach fort, um am "Golfplatzkreisel" an der Ausfahrt in Richtung Lobenfeld abzufahren.
Der unbekannte Fahrer/Fahrerin des entgegenkommenden Fahrzeuges, über das noch keine Informationen vorliegen, ist ein wichtiger Zeuge/wichtige Zeugin und wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Neckargemünd, Tel.: 06223/9254-0 dringend in Verbindung zu setzen.
Hinweis: Da es sich bei der L 532 um eine Überlandstrecke handelt, die bis zur B 292 in Aglasterhausen reicht und die ihrerseits wiederum bis über Mosbach hinaus führt, ist es nicht ausgeschlossen, dass der gesuchte Autofahrer/Autofahrerin auch aus dem Neckar-Odenwald-Kreis stammen könnte. Es wird gebeten, diese PM medial auch dort zu veröffentlichen.
Rückfragen bitte an:
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Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Dennis Häfner
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