POL-MA: Heidelberg-Weststadt: Zwei Männer im Alter von 21 und 25 Jahren wegen des Verdachts des Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft
Heidelberg-Weststadt (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurden Haftbefehle gegen einen 21 Jahre und einen 25 Jahre alten Mann erlassen. Die Beiden stehen im dringenden Verdacht, am Samstag, den 12. November, gegen 17 Uhr in der Kurfürsten-Anlage in Heidelberg gemeinschaftlich einen 30-jährigen Mann körperlich angegriffen, ihn nicht unerheblich verletzt und sein Mobiltelefon und sein Bargeld entwendet zu haben.
Nachdem die beiden Verdächtigen auf den 30-jährigen Mann getroffen waren, soll einer der Beiden an der Umhängetasche des 30-Jährigen gerissen und ihn zu Boden getreten haben. Sodann sollen beide Tatverdächtige gemeinsam auf den am Boden Liegenden mit Schlägen und Tritten eingewirkt haben. Nachdem sie ihrem Opfer das Mobiltelefon und das von ihm mitgeführte Bargeld weggenommen gehabt hätten, sollen die Tatverdächtigen die Flucht ergriffen haben. Der Geschädigte soll durch den Überfall erheblich verletzt worden sein. Unter anderem soll er einen Nasenbeinbruch erlitten haben.
Gegenüber der Polizei konnte der Geschädigte die zwei Tatverdächtigen identifizieren. Die Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkte beim Amtsgericht Heidelberg wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr Haftbefehle gegen die nunmehr im dringenden Tatverdacht des Raubes und der gefährlichen Körperverletzung stehenden Männer.
Beide Tatverdächtige konnten daraufhin am Folgetag, dem 13. November, festgenommen und dem Haft- und Ermittlungsrichter am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt werden, der ihnen den Haftbefehl eröffnete und diesen in Vollzug setzte. Anschließend wurden die zwei Beschuldigten in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalinspektion 2 der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.
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