POL-MA: Mannheim: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mannheim, des Polizeipräsidiums Mannheim und des LKA BW: Schusswaffengebrauch im Zusammenhang mit polizeilichem Einsatz am 23. April
Mannheim / Stuttgart (ots)
Am Dienstagnachmittag, 23. April 2024, kam es gegen 17.30 Uhr im innerstädtischen Bereich in Mannheim zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll ein 31-Jähriger bewaffneter Mann im Bereich der Universitätsbibliothek der Universität Mannheim aufgefallen sein. Gegen den Mann wurde nach aktuellen Erkenntnissen bereits ein Hausverbot für die Bibliothek auf Grund wiederholt auffallendem negativen Verhalten ausgesprochen. Der Mann hielt beim Eintreffen der Streifenwagenbesatzung eine Machete in seiner Hand und war bereits zuvor gegen eine Angestellte der Bibliothek handgreiflich geworden. In der Folge kam es zu einer Bedrohungslage gegenüber den Einsatzkräften, welche im weiteren Verlauf von ihrer Schusswaffe Gebrauch machen mussten.
Durch die Schussabgabe wurde der 31-Jährige verletzt und umgehend in ein Krankenhaus gebracht, in welchem er später verstarb. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mannheim wird die Sachbearbeitung hinsichtlich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) übernommen.
Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen in Saarbrücken geborenen und in Mannheim wohnhaften Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit, der in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung getreten war.
Im Fokus der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des LKA BW steht insbesondere eine Rekonstruktion des gesamten Geschehensablaufs. Hierfür wurde der Ereignisort sowie die kriminalistisch relevanten Spuren unter anderem durch die Spezialistinnen und Spezialisten der Kriminaltechnik des Polizeipräsidiums Mannheim dokumentiert. Die gesamte Spurenanalyse einschließlich einer umfangreichen und umfassenden ballistische Untersuchungen erfolgt beim Kriminaltechnischen Institut des LKA BW.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf der Motivlage des Verstorbenen sowie auf den Bereich der Feststellung und Vernehmung von mittelbaren und unmittelbaren Zeugen der Geschehnisse.
Die Ermittlungen dauern an.
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