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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Durchsuchungen bei zwei mutmaßlichen Mitwissern des Anschlags vom 2. November 2020 in Wien

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (7. Juli 2021) aufgrund von Durchsuchungsbeschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die Wohnräume

des kosovarischen Staatsangehörigen Blinor S. sowie des deutschen Staatsangehörigen Drilon G.

durch Spezialeinsätzkräfte der Bundespolizei (GSG 9) und Beamte des mit den Ermittlungen beauftragten Bundeskriminalamtes in Osnabrück und Kassel durchsuchen lassen. Die beiden Beschuldigten sind der Nichtanzeige geplanter Straftaten (§§ 138 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 211, 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB) verdächtig.

In den Durchsuchungsbeschlüssen ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 2. November 2020 verübte Kujtim F. in der Wiener Innenstadt einen Anschlag, bei dem er unter Einsatz mehrerer Schusswaffen vier Menschen tötete und zahlreiche weitere teilweise schwer verletzte. Unter den Todesopfern befindet sich auch eine 24 Jahre alte deutsche Staatsangehörige. Vier weitere deutsche Staatsbürger wurden bei dem Anschlag verletzt. Nur wenige Minuten nach Beginn seines Angriffs wurde Kujtim F. im Rahmen eines Schusswechsels mit österreichischen Sicherheitskräften getötet. In der Folge reklamierte der sogenannte. Islamische Staat (IS) den Anschlag für sich und veröffentliche ein Selbstbekennungsschreiben sowie ein Video des Attentäters, in dem dieser den Treueeid auf den Anführer des IS leistete.

Sowohl Blinor S. als auch Drilon G. verfolgen ebenfalls eine radikal-islamische Gesinnung und standen schon geraume Zeit vor der Tat über soziale Medien in engem Kontakt mit Kujtim F. Kurz nachdem dieser das bei dem Anschlag verwandte Schnellfeuergewehr erworben hatte, reisten beide Beschuldigte im Juli 2020 für mehrere Tage zu ihm nach Wien, übernachteten dabei auch in dessen Wohnung und trafen sich gemeinsam mit Kujtim F. mit weiteren Personen aus dem islamistischen Spektrum Österreichs und der Schweiz. Das DNA-Profil einzelner Teilnehmer dieser Treffen konnte in der Folge auch auf den bei dem Anschlag genutzten Waffen sowie an dem vom Attentäter bei der Tat getragenen Siegelring des IS festgestellt werden. Aufgrund der engen persönlichen Beziehung zum Attentäter und ihrer gemeinsamen radikal-islamischen Gesinnung hielten es die beiden Beschuldigten spätestens seit diesem Besuch zumindest für möglich, dass Kujtim F. seine bereits zuvor gegenüber Dritten offen geäußerten Anschlagsabsichten in die Tat umsetzen würde. Dies nahmen die Beschuldigten billigend in Kauf, ohne diese Anschlagspläne wie es das Gesetz bei solchen Taten verlangt bei den zuständigen Behörden anzuzeigen. Vielmehr begannen beide Beschuldigte am Abend des 2. November 2020 noch vor Beginn des Anschlags damit, durch Löschung von Kommunikationsinhalten auf ihren Mobiltelefonen und Social-Media-Profilen ihre Verbindungen zu Kujtim F. zu verschleiern.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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