Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte der Bundesanwaltschaft
Karlsruhe (ots)
Als Erste in der Bundesjustiz hat die Bundesanwaltschaft eine Forschungsstudie zu ihrer Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland in Auftrag gegeben (vgl. Pressemitteilung Nr. 3 vom 26. Januar 2018). Nunmehr liegt der Abschlussbericht der Kommission zur Aufarbeitung der Geschichte der Bundesanwaltschaft vor.
Durchgeführt wurde die Studie von Wissenschaftlern um Professor Dr. Christoph Safferling vom Lehrstuhl für Strafrecht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg und dem Historiker Professor Dr. Friedrich Kießling vom Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte der Universität Bonn.
Um die Kommission bei ihrer unabhängigen Untersuchung nach Kräften zu unterstützen, hat Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank frühzeitig eine Projektgruppe gebildet, die den Wissenschaftlern stets als Ansprechpartner zur Verfügung stand. Sie erhielten zudem Einsicht in alle relevanten Akten. Hierzu gehörten insbesondere die Personalakten der bei der Bundesanwaltschaft in den ersten zwei Jahrzehnten Beschäftigten.
Die Professoren Safferling und Kießling werden den Abschlussbericht der Kommission am
18. November 2021, 11.00 bis 13.00 Uhr
übergeben und der Öffentlichkeit vorstellen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, wird an der Präsentation teilnehmen und ein Geleitwort sprechen. An die Vorstellung des Berichts wird sich eine Podiumsdiskussion anschließen.
Eine Teilnahme per Live-Videostream ist unter nachfolgenden Links möglich:
https://www.youtube.com/watch?v=2OTEEf0OPHI sowie
Erscheinen wird der Abschlussbericht zudem in Buchform unter dem Titel
"Staatsschutz im Kalten Krieg
- Die Bundesanwaltschaft zwischen NS-Vergangenheit, Spiegel-Affäre und RAF"
im dtv-Verlag.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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