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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Vorführung eines mutmaßl. Unterstützers der ausl. terrorist. Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zur Verkündung eines Haftbefehls im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem IS-Finanzierungsnetzwerk

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (1. August 2024) zur Eröffnung eines Haftbefehls vom 23. Juli 2024 den russischen Staatsangehörigen

Vakhid A.

vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen lassen.

Die Vorführung steht im Zusammenhang mit den Maßnahmen vom 25. Juli 2024 gegen Beteiligte an einem IS-Finanzierungsnetzwerk (vgl. Pressemitteilungen Nr. 41 und 42 vom 25. und 26. Juli 2024).

Der Beschuldigte ist der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 StGB) sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 7 Nr. 2 AWG) dringend verdächtig. Daneben wird ihm die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen (§ 129 Abs. 1 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Vakhid A. schloss sich im April 2022 einer zuvor von weiteren Personen gegründeten kriminellen Vereinigung an. Diese verfolgte den Zweck, in Deutschland und weiteren europäischen Ländern Gelder zu sammeln und der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" zur Verfügung zu stellen. Die Spenden wurden insbesondere über soziale Medien eingeworben und an ein im Ausland aufhältiges IS-Mitglied zur Weiterleitung übermittelt. Die Verwendung der Mittel wurde zuvor innerhalb einer Chatgruppe der kriminellen Vereinigung abgestimmt. Die Gelder kamen insbesondere inhaftierten Frauen und Kämpfern des IS zugute.

Dem Beschuldigten kam innerhalb der Gruppierung die Aufgabe zu, in Deutschland Barspenden entgegenzunehmen, zu verwahren und weiterzuleiten. Er wirkte an mehreren Transaktionen zugunsten des IS in einem Gesamtvolumen von über 20.000 Euro mit. Außerdem war Vakhid A. Mitglied der Chatgruppe, die über die Verwendung der Spendengelder entschied.

Vakhid A. wurde am 25. Juli 2024 von Beamten des Landeskriminalamts Berlin in Berlin festgenommen. Er befindet sich seit diesem Tage auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten in einem Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin in Untersuchungshaft.

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat Vakhid A. den Haftbefehl vom 23. Juli 2024 heute eröffnet und Überhaft vorgemerkt.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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