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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen kriminellen und terroristischen Vereinigung erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 6. September 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Thüringer Oberlandesgerichts Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen

Kevin N.

Patrick W. und Marvin W.

erhoben.

Die Angeschuldigten Kevin N. und Marvin W. sind der Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung hinreichend verdächtig, wobei Kevin N. auch zur Last gelegt wird, die Vereinigung gegründet und als Rädelsführer agiert zu haben (§ 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 StGB). Marvin W. wird daneben ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen (§ 52 Abs. 3 Nrn. 2a und 3 WaffG). Hinsichtlich Patrick W. besteht der hinreichende Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (§ 129 Abs. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Kevin N. gründete spätestens im März 2019 gemeinsam mit den gesondert verfolgten Leon R., Maximilian A. und Eric K. (vgl. dazu auch Pressemitteilung Nr. 22 vom 15. Mai 2023) in Eisenach die Vereinigung "Knockout 51". Hierbei handelte es sich um eine rechtsextremistische Kampfsportgruppe, die unter dem Deckmantel des gemeinsamen körperlichen Trainings junge, nationalistisch gesinnte Männer anlockte, diese bewusst mit rechtsextremem Gedankengut indoktrinierte und für körperliche Auseinandersetzungen mit Polizeibeamten, Angehörigen der politisch linken Szene und sonstigen als bekämpfenswert erachteten Personen ausbildete. "Knockout 51" war von Beginn an zumindest auf die Begehung von Körperverletzungsdelikten angelegt. Spätestens seit Ende April 2021 erstreckte sich das Ziel der Vereinigung aber auch auf die Tötung von Personen aus der linksextremen Szene.

Kevin N. schulte Mitglieder und Anwärter der Gruppierung im Sinne ihrer rechtsextremistischen Ideologie. Er leitete "Kiezstreifen" und sicherte für die Vereinigung Veranstaltungen im "Flieder Volkshaus" in Eisenach ab. Zudem war er in Propaganda-Aktivitäten von "Knockout 51" involviert. In den Jahren 2020 und 2021 reiste Kevin N. mit anderen Vereinigungsmitgliedern zu verschiedenen Protestveranstaltungen gegen Corona-Maßnahmen, um gewaltsame Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Gegnern aus dem politisch linken Spektrum zu suchen. Im September 2021 ging "Knockout 51" von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff auf Leon R. durch Linksextremisten in Erfurt aus. Einen solchen wollte die Gruppe für einen tödlichen Gegenangriff nutzen. Kevin N. sollte das Aufeinandertreffen absichern, bei Bedarf eingreifen und über seine Kontakte in die rechtsextreme Szene Erfurts Unterstützung anfordern. Tatsächlich blieb ein Zusammenstoß trotz Provokationen durch Angehörige von "Knockout 51" aus.

Patrick W. ist Führungsmitglied der Partei "Die Heimat" (vormals NPD) in Eisenach. Er stellte "Knockout 51" einen Raum im "Flieder Volkshaus" als Waffenlager sowie einen Computer zur Verfügung. Zudem veranlasste er zugunsten der Vereinigung an dem Gebäude Umbauten und wirkte an Treffen und Schulungsmaßnahmen von "Knockout 51" mit.

Marvin W. schloss sich "Knockout 51" im März 2019 als Mitglied an. Er nahm an Kampfsport- und Schießtrainings der Vereinigung teil. Auch er führte "Kiezstreifen" in Eisenach durch und sicherte das "Flieder Volkshaus" ab. Zudem half er Leon R. bei dem Bau einer Schusswaffe. Zusammen mit Kevin N. begab er sich im September 2021 nach Erfurt, um einen tödlichen Gegenangriff auf Linksextremisten durchzuführen. Seine Aufgabe sollte dabei sein, mit dem Auto in die Gegner zu fahren.

Die Angeschuldigten wurden am 14. Dezember 2023 festgenommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 56 vom 14. Dezember 2023 und Nr. 58 vom 15. Dezember 2023). Am 18. April 2024 wurde Patrick W. nach Aufhebung des Haftbefehls aus der Untersuchungshaft entlassen. Kevin N. und Marvin W. befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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