POL-SE: Elmshorn: Gemeinsame Presseerklärung der Polizei Elmshorn, des Kreisjugendschutzes Pinneberg und der Stadt Elmshorn zur Jugendschutzkontrolle am Samstag den 02.02.2008
Pinneberg (ots)
Zunehmende Beschwerden aus der Bevölkerung über lärmende Jugendliche im Bereich der Elmshorner Diskotheken veranlassten das Gewerbeamt Elmshorn in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendschutz Pinneberg und der Polizei Elmshorn unterstützt von den Kolleginnen und Kollegen des Zollkommissariats Brunsbüttel in der Nacht vom 01.02. auf den 02.02.2008 eine Jugendschutzkontrolle in einer Elmshorner Gaststätte durchzuführen.
Beim Eintreffen der 22 Einsatzkräfte gegen 01.00 Uhr nachts befanden sich rund 250 feiernde Gäste in den Räumlichkeiten, davon ca. 150 Jugendliche unter 18 Jahren. Die minderjährigen Besucher hätten zu diesem Zeitpunkt nur noch in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person anwesend sein dürfen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass ein Großteil der vorgelegten Erziehungsaufträge unvollständig bzw. offenkundig von den Jugendlichen selbst ausgefüllt wurden. 14 Jugendliche waren nicht einmal in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person bzw. konnte diese nicht erreicht werden, so dass diese Jugendlichen mit zur Polizeiwache genommen werden mussten, bis sie dort von ihren Eltern abgeholt wurden.
Von Seiten des Gewerbeamtes der Stadt Elmshorn wird an dieser Stelle daraufhin gewiesen, dass die Gewerbetreibenden verpflichtet sind, die vorgelegten Erziehungsaufträge auf ihre Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit, ggf. mit einem Anruf bei den Personensorgeberechtigten, zu prüfen. Kommt der Gewerbetreibende dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 Euro geahndet werden, im Wiederholungsfall kann dies bis zum Konzessionsentzug führen.
Der Jugendschutz des Kreises Pinneberg und die Polizei Elmshorn empfehlen den Sorgeberechtigten den Erziehungsauftrag gemäß §§ 1 und 2 Jugendschutzgesetz mindestens in doppelter Ausführung (einmal für den Jugendlichen und für jede Gaststätte eine Ausfertigung), vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mitzugeben. Mit dem Erziehungsauftrag wird ein Teil der Aufsichts- und Haftungspflicht an die erziehungsbeauftragte Person übertragen. Die Sorgeberechtigten sollten deshalb bedenken, dass die erziehungsbeauftragte Person über 18 Jahre alt und persönlich bekannt ist. Sie sollte über den gesamten Zeitraum der Beauftragung in der Lage sein, den Erziehungsauftrag zu erfüllen. Weitere Informationen sowie den Originalvordruck findet man auf der Internetseite des Kreises Pinneberg (Kreisverwaltung - Fachdienst Jugend - Prävention und Jugendarbeit - Vorducke bzw. Broschüren).
Bei einem Besucher wurde vom Zoll Marihuana gefunden. Gegen ihn wird von der Polizei Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erstattet.
Das Gewerbeamt der Stadt Elmshorn prüft, ob gegen den Gastwirt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird.
Für Rückfragen ist das Amt für Bürgerbelange unter der Telefonnummer 04121-231 280 zu erreichen.
Rückfragen bitte an:
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