POL-SE: Norderstedt - Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss
Bad Segeberg (ots)
Am Montagmorgen, gegen 05.05 Uhr, befuhr ein 18-jähriger Norderstedter den Hummelsbütteler Steindamm in Richtung Hamburg. In einer Kurve in Höhe der Hausnummer 69 verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts gegen den Kantstein. Dadurch geriet der Audi ins Schleudern und wurde um 180 Grad gedreht. Anschließend prallte der Pkw mit dem Heck gegen einen Leitpfosten und gegen den Zaun bzw. das Tor einer Firma.
Der Fahrer flüchtete vom Unfallort, konnte jedoch im Rahmen der Halteranschriftüberprüfung angetroffen werden. Während der Befragung wurde Atemalkoholgeruch festgestellt, so dass ein freiwilliger Atemalkoholtest angeboten und durchgeführt wurde. Es wurde ein vorläufiger Promillewert von 1,37 ermittelt. Zudem wurde der Konsum von Betäubungsmitteln eingeräumt, ein entsprechender Vortest verlief auf die Einnahme von THC positiv. Daraufhin folgten Blutprobenentnahme auf dem Polizeirevier, Beschlagnahme des Führerscheines, Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel und Fertigung einer Strafanzeige.
An dem Fahrzeug entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 2500 Euro. Der weitere Sachschaden wird mit ca. 2200 Euro angegeben.
Um 11.10 Uhr am Montag befuhr ein 54-jähriger Hamburger mit seinem Pkw Renault den Friedrichsgaber Weg in Richtung Oadby-and-Wigston-Straße.
In Höhe der Kreuzung Friedrichsgaber Weg/Kirchenstraße/Hökertwiete setzte er den Fahrtrichtungsanzeiger nach links und hielt sein Fahrzeug an, um in die Hökertwiete einzubiegen. Dies bemerkte der hinter ihm fahrende 50-jährige Hamburger offensichtlich zu spät und fuhr mit seinem Pkw Opel auf.
Bei dem Zusammenstoß wurden beide Fahrzeugführer leicht verletzt, der Renault-Fahrer wurde vorsorglich in das Allgemeine Krankenhaus Heidberg verbracht.
Der Opel-Fahrer verzichtete auf die Verbringung in ein Krankenhaus. Da Atemalkoholgeruch festgestellt, ein freiwilliger Atemalkoholtest abgelehnt wurde, folgte gleich eine Blutprobenentnahme. Der Führerschein wurde sichergestellt.
An den Fahrzeugen, beide nicht mehr fahrbereit, entstand ein Sachschaden in Höhe von 12000 Euro. Durch den Verkehrsunfall wurden noch ein Verkehrszeichen und zwei dortige Grundstücke (Zaun, Gartenmöbel, Steinfiguren) in Mitleidenschaft gezogen. Der Gesamtsachschaden wird auf 1800 Euro geschätzt.
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