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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Heidmoor - Polizei kam zur unrechten Zeit oder Abschleppen mit unangenehmen Folgen

Heidmoor (ots)

Hilfsbereitschaft ist wünschenswert und findet
auch stets Lob und Anerkennung. In diesem Fall hatte die 
Hilfsbereitschaft für einen 26 Jahre alten Mann aus Bad Bramstedt 
durchaus für ihn unangenehme Folgen.
Was war geschehen? Der Bad Bramstedter war mit seinem Mofa am 04. 
05. 2009, gegen 16.00 Uhr, in der Waldchaussee unterwegs und traf 
dort auf einen ebenfalls 26 Jahre alten Mann aus Bad Bramstedt, 
welcher mit seinem Mofo infolge einer technischen Panne liegen 
geblieben war.
Hilfsbereit hielt der erstgenannte Mofafahrer an und leistete dem 
anderen Hilfe. Man wollte das defekte Mofa abschleppen und verband 
daher beide Fahrzeuge mit einem Abschleppseil.
In dieser Situation kam eine Streife der Polizei-Zentralstation 
Bad Bramstedt daher und kontrollierte beide Männer. Der geplante 
Abschleppvorgang musste von der Polizei untersagt werden. Dennoch 
gaben die Beamten ihrerseits hilfsbereit Tipps, wie das defekte Mofa 
kurzfristig wieder fahrbereit zu machen sei. Einen Abschleppdienst 
wollte man wegen der dann entstehenden Kosten nicht beauftragen.
Nach der belehrenden Kontrolle verließen die Polizeibeamten 
zunächst für die beiden Mofafahrer folgenlos den Ort.
Ca. 30 Minuten später ging bei der Polizei der Anruf eines 
besorgten Verkehrsteilnehmers ein, welcher über einen auffälligen 
Abschleppvorgang zweier Mofas auf der Strecke zwischen Heidmoor und 
Bad Bramstedt berichtete. Dieser Verkehrsteilnehmer erwähnte auch, 
dass beide Mofanutzer Alkohol getrunken hätten.
Umgehend setzte sich die besagte Polizeistreife wieder in Bewegung
und traf in Hitzhusen, Glückstädter Straße auf die zuvor 
kontrollierten Mofafahrer, jetzt allerdings trotz polizeilicher 
Verbotsverfügung mitten im Abschleppvorgang. Das Abschleppseil war 
beim ziehenden Mofa am Gepäckträger und am geschleppten Mofa am 
Lenkträger gebunden.
Da beide Männer nunmehr fahrend angetroffen wurden, kontrollierten
die Polizeibeamten auch deren Fahrtüchtigkeit, zumal auch die 
Information auf Alkoholgenuss durch den besorgten Hinweisgeber 
vorlag.
Jetzt wurden die Folgen für die Mofafahrer unangenehm. Der 
hilfsbereite Mann erreichte beim Atemalkoholtest einen Wert von 1,0 
Promille, der andere Mofafahrer einen Wert von 0,61 Promille.
Dabei hatten beide noch Glück im Unglück. Da die Promillewerte 
unterhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit lagen und 
Ausfallerscheinungen auch nicht festgestellt werden konnten, leiteten
die Polizeibeamten lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach §
24 a StVG (0,5 Promillegrenze)ein. Beide Mofafahrer müssen jetzt mit 
einem Bußgeld und Fahrverbot rechnen.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Horst-Peter Arndt
Telefon: 04551-884 2010
Fax: 04551-884 2019

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