POL-SE: Norderstedt - Ergebnisse der Schwerpunktaktion "Rollerkriminalität"
Norderstedt (ots)
In den vergangenen drei Wochen haben Beamte der Polizei Norderstedt mit Unterstützung des Segeberger und Pinneberger Polizei-Bezirksreviers sich den - überwiegend jugendlichen Rollerfahrern angenommen. In der Vergangenheit waren immer wieder Beschwerden über das teilweise ungebührliche Verhalten der Zweiradfahrer, insbesondere in Parkanlagen, bei den Beamten eingegangen. An bestimmten Tagen der Woche wurden daher umfangreiche Kontrollen in den Nachmittagsstunden bis in den Abend durchgeführt.
Dabei wurden 110 Zweiräder, insbesondere Roller überprüft. In elf Fällen leitete die Polizei Ermittlungsverfahren gegen die jugendlichen Fahrer ein, da sie technische Veränderungen an ihren Fahrzeugen vorgenommen hatten. Dadurch wurden die Roller schneller als erlaubt und automatisch führerscheinpflichtig. Da die Fahrer jedoch nicht im Besitz eines Führerscheins waren, wurde gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Wegen anderer Verkehrsordnungswidrigkeiten leitete die Polizei zwölf Verfahren ein.
Gleichzeitig wurden Verstöße gegen das Zulassungs- und Versicherungsrecht festgestellt - die Kontrollierten erhalten die Chance, innerhalb von einer Woche die baulichen Veränderungen an ihren Rollern wieder rückgängig zu machen.
Die Ermittler der Polizeistation Norderstedt-Mitte stehen hierbei in engem Kontakt zu den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten.
Insgesamt betrachtet die Polizei Norderstedt die Aktion als gelungen. Die Vielzahl der Kontrollen und die dadurch festgestellten Verstöße zeigen deutlich, dass das Verhalten der Zweiradfahrer noch nicht so ist, wie es sich die Polizei wünscht. Auch der Zustand der Zweiräder ist noch verbesserungswürdig. Die hohe Anzahl der Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen Jugendliche zeigt auf, dass die Einsichtsfähigkeit der Jugendlichen nicht so stark ausgeprägt ist.
Die Polizei Norderstedt wird diese Art von Kontrollen wiederholen, um eine erhöhte Verkehrssicherheit in Bezug auf Zweiradfahrer herzustellen. Im Zusammenhang mit dem "Tunen" von Zweirädern weist die Polizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei nicht um ein "Kavaliersdelikt" handelt. Das "Frisieren" eines Rollers ist mit einem erheblichen Gefährdungspotenzial verbunden - zudem kann der Versicherungsschutz im Falle eines Verkehrsunfalls gefährdet sein.
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