POL-SE: Pinneberg: Bei Dachsanierung flogen ohne Beachtung auf Schutzbestimmungen asbesthaltige Wellzementplatten in einen Container
Pinneberg: (ots)
Was bereits am Mittwoch in einem Einsatz des Polizeiumweltschutztrupps Pinneberg mündete, bestätigt sich heute früh als wahr: Bei der Dachbedeckung eines Einfamilienhauses in der Schulstraße handelt es sich um asbesthaltige Wellzementplatten. Dies bestätigt ein Labor für Materialprüfung. Zwei Arbeiter hatten die Platten am Mittwoch bereits teilweise vom Dach montiert und ohne Beachtung auf Arbeitsschutzbestimmungen in die Tiefe geschmissen.
Für die Eigentümerin des Hauses, die einer vermeintlichen Fachfirma den Auftrag erteilt hatte, heißt es jetzt Geduld haben, denn die Arbeiten wurden durch die Polizisten, die am Mittwochmittag alarmiert wurden, sofort gestoppt. Der Verdacht lag auf der Hand. Dem Aussehen nach handelte es sich um den gesundheitsschädlichen Werkstoff. Das hatte auch der besorgte Anrufer befürchtet und sich an die Stadtverwaltung gewandt. Die handelte sofort und verständigte die Spezialisten vom Umweltschutztrupp.
Als die Beamten eintrafen, flogen die Wellzementplatten vom Dach, auf dem sich zwei Arbeiter befanden. Bereits etwa 25 qm des Materials hatten sie bereits entfernt. Die Platten landeten meistens in dem dafür vorgesehenen Container. Darin zerbarsten sie in kleinste Bruchstücke. Auch auf dem Gehweg lagen kleine Teile herum. Schutzvorkehrungen gegen aufwirbelnde Staubpartikel wurden nicht getroffen. So hätte das Material auch vorher nass gemacht werden müssen, sowie unbeschädigt sachgerecht verpackt werden müssen.
Es konnte ermittelt werden, dass hier Subunternehmer aus Mecklenburg-Vorpommern am Werk waren. Der ebenfalls von dort stammende Auftraggebende Unternehmer hatte der Eigentümerin Sachkunde und Fachverstand versprochen. Davon war an der Baustelle aber nichts zu sehen. So trugen die beiden Arbeiter weder Schutzkleidung, noch war ein Sachkundiger am Ort. Die Arbeitsschutzbehörde war nicht informiert worden, aber auch dies fordern die Arbeitsschutzvorschriften. Gegen die Firmen werden Strafverfahren eingeleitet. Neben Tatbeständen des Strafgesetzbuches sind Vorschriften nach dem Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetz und dem Chemikaliengesetz berührt.
Die gefährlichen Abfälle lagern zurzeit geschützt an der vorerst ruhenden Baustelle. Jetzt muss die Firma eine speziell dafür ausgebildete Fachfirma beauftragen, erst dann können die Arbeiten unter der Aufsicht der Arbeitsschutzbehörde weitergehen.
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