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POL-SE: Norderstedt - Kriminalpolizei warnt vor Dämmerungseinbrüchen

Norderstedt (ots)

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit, insbesondere nach der Umstellung der Uhren auf die Winterzeit, haben die sogenannten Dämmerungseinbrüche Hochkonjunktur.

Bei Dämmerungseinbrüchen spricht man von Einbrüchen in Einfamilien-Wohnhäuser (Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften etc.) sowie Erdgeschoss-Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, die in dieser Jahreszeit bei frühzeitig eintretender Dämmerung verübt werden.

Die Bewohner sind zu dieser Tageszeit oft nicht zu Hause; befinden sich beispielsweise noch bei der Arbeit, erledigen Einkäufe oder nehmen andere Alltagstermine wahr. Im Schutz der einbrechenden Dunkelheit werden die Taten dann begangen.

Neben dem materiellen Schaden durch beschädigte Terrassen-/Balkontüren oder Fenster und den gestohlenen Gegenständen bzw. Wertsachen bleibt oftmals auch eine psychische Beeinträchtigung der Geschädigten zurück. Fremde Menschen drangen mit Gewalt in die Privatsphäre, den "eigenen vier Wänden" ein und durchwühlten Schränke und Schubladen. Nicht selten bleibt ein Gefühl der Unsicherheit und Angst zurück. In einigen Fällen ist eine fachärztliche Behandlung erforderlich, um dem psychischen Druck wieder gewachsen zu sein.

Durch vielfältige präventive Maßnahmen lässt sich das Risiko, Opfer eines Wohnungseinbruches zu werden, erheblich verringern. Eine erste Grundlage ist eine gute, intakte Nachbarschaft. Jeder sollte, nicht nur für sich selbst, sondern auch für den Nachbarn, aufmerksam sein. Augen und Ohren offen halten, nicht um zu "schnüffeln" und zu "spionieren", sondern wenn es darum geht, verdächtige fremde Personen und Fahrzeuge im eigenen Wohngebiet zu beobachten oder verdächtige Geräusche wahrzunehmen (z. B. ungewöhnliche knackende oder klirrende Geräusche) und im Zweifelsfall die Polizei umgehend zu informieren. Zu einer intakten Nachbarschaft kann auch, insbesondere bei längeren Abwesenheiten wie Urlaub oder Wochenendabwesenheiten, eine Haus-/Wohnungsbetreuung wie z. B. durch Kontrollgänge, Briefkasten leeren, Austausch von telefonischen Erreichbarkeiten zählen. Weitere und detaillierte Informationen zum Thema "Nachbarschaftshilfe" bzw. "Wachsamer Nachbar" findet man im Internet unter www.polizei-beratung.de.

   Die zweite Grundlage der Einbruchsprävention ist neben einfachen 
Sorgfaltsregeln auch die Überlegung der Installation von sinnvollen 
zusätzlichen technischen Sicherungseinrichtungen. Einfache 
Sorgfaltsregeln oder Vorsichtsmaßnahmen sind z. B.
   -       statt die Haus- und Wohnungstür, insbesondere bei kurzen 
           Abwesenheiten achtlos zu zuziehen - immer doppelt 
           abschliessen!
   -	für Einbrecher leicht erreichbare Fenster oder Terrassentüren 
bei Abwesenheit nicht im gekippten Zustand zu belassen, sondern zu 
schliessen
   -	Vorsicht bei sorglosem Umgang mit Schlüsseln (z. B. das 
"Versteck" eines Reserveschlüssels im Bereich der Haus-/Wohnungstür)
   -	bereits vorhandene technische Sicherungen auch tatsächlich zu 
nutzen (z. B. abschliessbare Fenster- und Terrassen-/Balkontürgriffe 
bei Abwesenheit und zur Nachtzeit schliessen - Schlüssel nicht 
stecken lassen! Oder Nutzen des Türspions und der Türspaltsperre, 
insbesondere für alleinstehende ältere Menschen)
   -	für über Zeitschaltuhren gekoppelte Lichtquellen im Wohnraum zu 
sorgen, der dadurch einen belebten Eindruck erweckt
   -	beseitigen von Aufstiegshilfen, wie z. B.  Leitern, über die 
problemlos Obergeschossbereiche am Haus erreicht werden könnten
   -	Nachbarn über Abwesenheiten in Kenntnis setzen (z. B. Urlaub, 
Kur, Wochenendausflug; veränderte, längere Arbeitszeiten)
   -	Im Haus/Wohnung keine Wertsachen offen herumliegen lassen
   -	keine hohen Bargeldbeträge verwahren
   -	wertvolle Gegenstände, wie z. B. Goldschmuck, gehören nicht in 
die Nachttischschublade oder dem Badezimmerschrank, sondern in ein 
Bankschliessfach oder ein verstecktes, verankertes Wertgelass, z. B. 
einem Tresor. Nicht selten kommt es vor, dass leicht sichtbare, nicht
verankerte sogenannte Würfel- oder Möbeltresore komplett 
abtransportiert werden.
   -	Prüfung der Hausratversicherung - bin ich unterversichert ?

Die meisten Haus- und Wohnungseinbrüche werden durch Aufhebeln von Terrassen-/Balkontüren und Fenstern begangen.

Zu den vorrangigsten technischen Sicherungen gehören das Sichern von Fenstern und Terrassen-/Balkontüren mit zusätzlichen mechanischen Sicherungen gegen Aufhebeln. Abschliessbare Fenster- und Terrassen-/Balkontürgriffe sind nur in Verbindung mit einbruchhemmenden Fensterbeschlägen / -verglasungen sinnvoll. Allein bieten sie keinen Schutz gegen Aufhebeln. Außenjalousien bieten keinen ausreichenden Schutz vor einem Einbruch. Sie sollten auf jeden Fall mit einer Sicherung gegen ein Hochschieben ausgestattet sein.

Bei häufig gekippten Fenstern (z. B. WC, Badezimmer) kann eine außen angebrachte Gittersicherung sinnvoll sein. Gitterroste auf Kellerlichtschächten sind gegen Abnehmen zu sichern.

Prüfung der Haus-/Wohnungseingangstür, aber auch der Nebentüren, wie z. B. einer Kelleraußentür. Hier können Nachrüstungen, wie z. B. Querriegelschlösser aber auch ein Türweitwinkelspion und eine Türspaltsperre/Sperrbügel eine sinnvolle Ergänzung sein. Bei Nebentüren z. B. massive Schubriegel oder Vorlegestangen.

Die Installation einer akustischen/optischen Alarmanlage schützt zwar nicht vor einem Einbruch, hat aber bei einer Auslösung der Anlage eine abschreckende Wirkung auf die Täter und erhöht das Entdeckungsrisiko. (Vorsicht bei zu häufigem, z. B. technisch bedingtem Fehlalarm - die Anlage verliert ihre "Glaubwürdigkeit). Außen befindliche Lichtquellen mit angeschlossenen Bewegungsmeldern sollten in ausreichender Höhe montiert sein, sodass sie für den Einbrecher nahezu unerreichbar sind und nicht außer Betrieb gesetzt oder zerstört werden können.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sicherungseinrichtungen fachgerecht montiert bzw. installiert werden sollten.

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man im Internet unter www.polizei-beratung.de/einbruchschutz, u. a. werden an einem "interaktiven Musterhaus" die einzelnen Aspekte des Einbruchschutzes verdeutlicht.

Ansonsten erhält man bei jeder Polizeidienststelle Auskunft über die nächstgelegene Beratungsstelle bzgl. Polizeilicher Kriminalprävention. Für das Land Schleswig-Holstein sind hier insbesondere das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein in Kiel (0431-160-0 und www.polizei.schleswig-holstein.de) sowie die Präventionsdienststellen der Polizeidirektion Segeberg (04551-884-0 für Bad Segeberg und 04101-202-0 für Pinneberg) zuständig. Auch das Landeskriminalamt Hamburg (040-4286 71280 und www.polizei.hamburg.de) erteilt Auskünfte zum Einbruchschutz. Über die Beratungsstellen können diverse Broschüren zum Thema Einbruchsprävention kostenlos angefordert werden.

In Zusammenarbeit mit zertifizierten Facherrichterunternehmen wurde die polizeiliche Einbruchsprävention gezielt vorangetrieben. Diese Unternehmen aus den Fachbereichen -mechanische Sicherungseinrichtungen- und -Überfall-/ Einbruchmeldeanlagen- wurden in einem Adressnachweis katalogisiert und sind im Internet sowie über die Beratungsstellen abrufbar bzw. zu beziehen. Durch diese Unternehmen kann eine kostenlose Einbruchschutzberatung in Anspruch genommen werden.

Und zum Abschluss ein immer wieder angesprochenes Thema - Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Täter auf frischer Tat in meinem Haus, meiner Wohnung oder Garten ertappe? In solchen Fällen sollte man sich möglichst viele Details zum Ereignis bzw. Tatablauf und natürlich zum Täter oder der Tätergruppierung merken und umgehend die Polizei alarmieren - Notruf 110 - rund um die Uhr erreichbar. Es wird davon abgeraten, den Täter zu verfolgen, ihn in die Enge zu treiben oder gar festzuhalten. Ein erhöhtes Risiko eines Angriffs seitens des Täters, möglicherweise sogar eines bewaffneten Angriffs, mit unabsehbaren Folgen für die eigene Gesundheit ist gegeben. Je schneller die Polizei informiert und vor Ort ist, desto größer die Chance einen Täter im Rahmen der Fahndung aufzustöbern und festzunehmen. Hat der Täter während der Tatausführung einen Geschädigten oder Zeugen nicht bemerkt und dieser hält sich seinerseits zurück, spricht oder ruft den Täter nicht an, sondern kann unbemerkt telefonisch die Polizei alarmieren, so vergrößert sich die Chance einer Festnahme.

ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Pressekontakt:

Horst-Peter Arndt
Telefon: 04551-884 2010
Fax: 04551-884 2019

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