POL-SE: Uetersen: Kleinkind aus Gartenteich gerettet - Strafverfahren gegen Aufsichtspersonen - Polizei warnt: Kleinkinder niemals unbeaufsichtigt in der Nähe von Wasser spielen lassen
Uetersen: (ots)
Ein Einjähriger ist am Sonnabend in Uetersen aus einem Gartenteich gerettet und reanimiert worden. Sein gleichaltriger Spielfreund hatte die Aufsichtspersonen informiert. Weil diese offenbar ihre Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen haben, ist gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet.
Um kurz nach 15 Uhr wurden Polizei und Rettungsdienst alarmiert. Ein einjähriger Junge sei aus dem Gartenteich geborgen worden und würde nicht mehr atmen.
Als die Polizei eintraf, hatten die Aufsichtspersonen bereits erfolgreich eine Reanimation durchgeführt. Der kleine Junge war aber weiterhin nicht ansprechbar. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte und des Notarztes hielt ein Polizeibeamter das Kind in Seitenlage und überprüfte die Atmung. Zuvor wurde die völlig durchnässte Kleidung durch warme Decken ersetzt.
Ein Rettungshubschrauber flog den kleinen Patienten in ein Kinderkrankenhaus nach Hamburg, wo er zunächst intensivmedizinisch betreut wurde. Nach Auskunft der Ärzte hat der Einjährige Glück gehabt und keine Folgeschäden erlitten. Er war am Sonntag bereits wieder in bester Verfassung.
Der Einjährige, der aus Elmshorn stammt, war am Wochenende bei Bekannten in Uetersen. Die Mutter selbst hielt sich zu dem Vorfall nicht dort auf und hatte ihre Bekannten mit der Aufsicht beauftragt. Die Polizei hat eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen gegen die zu diesem Zeitpunkt mit der Aufsicht beauftragten 16-Jährigen und ihrer 39-Jährigen Mutter aufgenommen. Es besteht der dringende Verdacht, dass diese zum Zeitpunkt des Unglücks ihrer Aufsichtsverpflichtung nicht nachgekommen sind. Der kleine Gartenteich ist zwar umzäunt gewesen, die Sicherung des Wassers ist jedoch aus polizeilicher Sicht mangelhaft. Dass der Spielkamerad auf das Unglück aufmerksam gemacht hatte, dürfte für den Einjährigen seine Rettung gewesen sein.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang ausdrücklich davor, Kinder, insbesondere Kleinkinder, unbeaufsichtigt in der Nähe von Gewässern, Teichen und anderen Gefahrenquellen spielen zu lassen.
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