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POL-SE: Henstedt-Ulzburg: Autofahren soll gelernt sein und in nüchternem Zustand erfolgen - Ergebnis eines Negativbeispiels: 10.000 Euro Sachschaden

Henstedt-Ulzburg: (ots)

Autofahren soll gelernt sein und in nüchternem Zustand erfolgen - dies beweist ein aktuelles Beispiel aus Henstedt-Ulzburg vom späten Samstagabend. Eine 28-Jährige hatte weder das Autofahren gelernt noch war sie nüchtern. Das Ergebnis: 10.000 Euro Sachschaden.

Was sie dazu bewegte, sich mit 1,27 Promille an das Steuer des Wagens zu setzen ohne eine Ahnung von Fahrzeugbedienung zu haben, ist noch unklar. Klar hingegen ist, dass es gegen 23.30 Uhr aufgrund dessen einen lauten Knall gab, von dem auch Nachbarn wach wurden. Der Wagen hatte sich in ein Carport gewuchtet, ein Gartenhäuschen in den Schiefstand gebracht und mehrere Holztrennwände beschädigt. Um diesen Schaden anzurichten, ließ der hochwertige Wagen selbst Federn im Wert von zirka 4000 Euro, der Restschaden geht zunächst zu Lasten einiger "erfreuter" Nachbarn.

Die Polizei ließ der 28- Jährigen Blut entnehmen und leitete ein Strafverfahren wegen Alkohol am Steuer und Fahren ohne Fahrerlaubnis ein.

ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

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