POL-SE: Henstedt-Ulzburg - Festnahme nach willkürlicher Körperverletzung, Diebstahl und Verkehrsstraftaten
Henstedt-Ulzburg (ots)
In der vergangenen Freitagnacht wurde ein junger Mann ohne erkennbaren Grund angegriffen. Der Täter fuhr nach dem Überfall alkoholisiert mit einem fremden Fahrzeug davon. Aufgrund schneller Reaktion, sowohl der Zeugen, als auch der Polizei, konnte der Mann noch am Tatort festgenommen werden.
In der Nacht von Freitag auf Samstag, 14. Juli, hielt sich der 22-jährige Kaltenkirchener im Gewerbepark Nord in der Nähe einer Ulzburger Diskothek auf. Gegen 04.00 Uhr trat plötzlich eine männliche Person auf ihn zu und stieß unvermittelt seine Stirn gegen die des willkürlichen Opfers. Dieser fiel aufgrund der sogenannten "Kopfnuss" bewusstlos zu Boden. Nachdem der geschädigte Mann wieder zu sich gekommen war, stellte er fest, dass sein Mobiltelefon fehlte. Er sah zwar den Schläger noch im Nahbereich des Tatortes, doch von dem Angriff beeindruckt verzichtete er darauf, sein Telefon zurück zu fordern. Die Angst vor Repressalien war offensichtlich so groß, dass er vorerst auch keine polizeiliche Hilfe in Anspruch nahm. Im Nahbereich der Diskothek hielten sich eine Vielzahl anderer junger Personen auf. Einem von ihnen fiel gegen 4.27 Uhr auf, dass ein Mann erkennbar alkoholisiert in einen schwarzen VW Bus stieg, um vom Kreuzungsbereich Kirchweg/Gutenbergstraße abzufahren. Diesmal wurde endlich unverzüglich die Polizei gerufen. Zwei sofort anwesende Einsatzteams der Polizei Henstedt-Ulzburg stoppten das Fahrzeug. Am Anhalteort hielten sich etwa zehn weitere Personen auf, u. a. der Sohn des Fahrzeughalters. Dieser gab an, dass er seit seinem Eintreffen gegen Mitternacht nicht mit dem VW Bus gefahren war. Weitere intensive Ermittlungen und Zeugenvernehmungen vor Ort ergaben, dass ein 18-jähriger Kaltenkirchener nicht nur für die "Kopfnuss" sowie den damit verbundenen Diebstahl des Handys verantwortlich war, sondern sich auch durch noch nicht vollständig geklärte Umstände in den Besitz des Fahrzeugschlüssels gebracht hatte. Der Mann konnte festgenommen werden. Bei ihm wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,1 Promille festgestellt. Er ist überhaupt noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Das Handy hatte er in Tatortnähe deponiert. Die Polizeibeamten veranlassten, dass dieses an das Opfer des ersten Überfalles ausgehändigt wird. Dieser geschädigte Mann war ebenfalls alkoholisiert (Atemalkoholkonzentration 1,3 Promille). Wohl aus diesem Grund, oder weil er erheblich unter Schock stand, hatte er bis zum Eintreffen der Polizei auf eine ärztliche Behandlung verzichtet. Die Beamten veranlassten eine stationäre Aufnahme im örtlichen Krankenhaus, wo seine schweren Verletzungen - u. a. ein Nasenbeinbruch - behandelt wurden.
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