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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Bad Segeberg/ A21/Schackendorf: Alkohol am Steuer aufgeflogen - Helmpflichtverstoß als "Spitze eines Eisberges"

Bad Segeberg/ A21/Schackendorf: (ots)

In Bad Segeberg und auf der A21/Schackendorf hat die Polizei gestern Abend und in der Nacht zu heute bei zwei Männern Alkohol am Steuer wahrgenommen. Eigentlich ursächlich für diese Feststellungen ist ein fehlender Helm als "Spitze eines Eisberges" und im zweiten Fall ein Wildunfall auf der Autobahn.

Gestern Abend gegen 19 Uhr fiel Beamten aus Henstedt-Ulzburg ein Rollerfahrer im Berliner Damm in Ellerau auf, weil er ohne Helm fuhr. Das dies nicht alles war, wurde nach und nach deutlich. Die Kontrolle förderte auch Straftaten und andere Verstöße zu Tage. Außerdem hatten es die Beamten mit dem Mann etwas schwerer als gewünscht. Auf die Anhaltezeichen reagierte der Rollerfahrer prompt, so dass die Beamten dem Mann erklärten, dass er einen Helm tragen müsse. Dies ließ der 43-Jährige unkommentiert. Er konnte sich aber auch nicht ausweisen. Umgekehrt forderte er jedoch von den Beamten, die in Uniform und mit Streifenwagen vor ihm standen, dass sie sich legitimieren sollten. Die Beamten stellten sich mit Namen und Dienststelle vor. Als es darum ging, dass ein Führerschein vorgelegt werden sollte, konnte der Mann nur passen. Er hatte seine Fahrerlaubnis vor längerer Zeit verloren. Knifflig wurde es, als die beiden Polizisten dessen leichte Alkoholfahne wahrnahmen. Der Mann gab sogar zu, getrunken zu haben. Ein Bier soll es gewesen sein. Um diese Aussage zu untermauern, boten die Beamten dem Mann dann einen Atemalkoholtest an. Dann drohte der Mann damit, sich allen Maßnahmen mit Gewalt widersetzen zu wollen. Weil er den Atemalkoholtest ablehnte und die Beamten in der Pflicht waren, festzustellen, ob die Fahrtüchtigkeit durch den Alkohol eingeschränkt war, musste der 43-Jährige mit zur Wache. Die dort entnommene Blutprobe wird neben Alkohol auch im Hinblick auf möglichen Drogenkonsum untersucht. Denn den Beamten lagen für einen Drogenkonsum ebenfalls Verdachtsmomente vor. Neben eingeleiteten Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Helm sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist aber auch noch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wegen Diebstahls. Denn im Laufe der Überprüfungen des Rollers ergaben sich bei Datenabfragen viele Ungereimtheiten bezüglich der Eigentumsverhältnisse. Da sich der 43-Jährige in Schweigen dazu hüllte, konnten diese bis jetzt nicht geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft ordnete daher die Beschlagnahme des Rollers an. Am Ende aller Sofortmaßnahmen durfte der 43-Jährige zu Fuß nach Hause gelangen. Er hatte sich entgegen seiner Androhungen, die allein schon strafrechtliche Konsequenzen haben, doch nicht mit Gewalt widersetzt.

Auf der A21 in Richtung Norden war gegen 1.30 Uhr ein Wildunfall. Das Tier war ausgerechnet einem betrunkenen Autofahrer vor die Räder gelaufen. Der 49-Jährige Renaultfahrer unterzog sich dem freiwilligen Atemalkoholtest der Beamten des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Segeberg. Das Ergebnis von 0,84 Promille ersparte ihm zwar nicht den Gang zur Dienststelle. Doch nach der Durchführung des beweissicheren und gerichtsverwertbaren Atemalkoholtests auf der Wache Segeberg konnte er abgeholt werden. Gegen den 49-Jährigen ist ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

ots Originaltext: Polizeidirektion Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
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