POL-SE: Appen, Eekhoff/ Zeuge reagiert schnell und verhindert so Wohnungseinbruch
Bad Segeberg (ots)
Am Donnerstag, den 02.05., gegen 11.15 Uhr, warf ein 70jähriger Mann in der Straße "Eekhoff" mit einem Stein das Fenster eines Einfamilienhauses ein. Ein Nachbar, der Polizeibeamter ist und gerade dienstfrei hatte, hörte das Klirren des Fensters. Er sah in seiner Nachbarschaft nach und entdeckte den mutmaßlichen Steinewerfer, der sofort vor ihm floh. Der Zeuge verfolgte den vermeintlichen Täter und erwischte diesen in einer Nebenstraße. Er hielt ihn fest, bis die Polizei eintraf. Der Täter gab an, dem Hausbesitzer "eins auszuwischen" zu wollen. Zudem klagte er plötzlich über starke Schmerzen in der Brust. Nach dem Feststellen seiner Personalien wurde der 70jährige mit einem Krankenwagen in die Klinik Pinneberg gebracht. In der Zwischenzeit wurde das eingeworfene Fenster des Hauses durch die Polizei näher untersucht und die Polizisten entdeckten, dass es sich nicht "nur" um eine Sachbeschädigung handelte. Es war erkennbar, dass der Täter versucht hatte, durch das entstandene Loch den Fenstergriff zu drehen um das Fenster ganz zu öffnen und sich so Zutritt zum Haus zu verschaffen. Aufgrund dieser Erkenntnisse sollte der Täter im Klinikum Pinneberg aufgesucht und vorläufig festgenommen werden. Allerdings befand sich der 70jährige gar nicht mehr im Krankenhaus.Vermutlich ahnte er, dass seine Einbruchsabsicht nicht lange unentdeckt bleiben würde. Seine Flucht nützte ihm nicht viel - er wurde zwei Stunden später, gegen 14.20 Uhr, an seiner Hamburger Wohnung festgenommen. Dem couragierten und schnellen Handeln des Nachbarn ist es zu verdanken, dass der 70jährige entdeckt und festgenommen werden konnte. Die Kripo Pinneberg prüft nun, ob auch ein zweiter, am 02.05., in Appen begangener Einbruch diesem Täter zuzuordnen ist. Hier wurde in der Straße "Wischbleek" eingebrochen und Schmuck sowie eine geringe Summe an Bargeld entwendet. Der 70jährige ist für die Polizei kein Unbekannter, er ist bereits wegen räuberischer Erpressung und Körperverletzung gerichtlich vorbestraft.
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