POL-SE: Polizeidirektion Bad Segeberg
Umgang mit Feuerwerkskörpern - Hinweise der Polizei
Bad Segeberg (ots)
Dieses Jahr beginnt am Freitag, dem 28. Dezember 2013, der alljährliche Feuerwerksverkauf. Auch die Polizeidirektion Bad Segeberg möchte deshalb erneut vor dem leichtfertigen Abbrennen von Pyrotechnik warnen. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (zum Beispiel Böller, Raketen) dürfen grundsätzlich am 31.12. und 01.01. ganztägig von volljährigen Personen abgebrannt werden. Teilweise ist dies in einzelnen Gemeinden und Städten nur verkürzt erlaubt. Das Abbrennen ist verboten in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und dort, wo es wegen der Brandgefahr sonst verboten sein kann (zum Beispiel in der Nähe brandempfindlicher Gebäude) beziehungsweise durch die zuständige Behörde verboten wurde. Zur Gefahrenabwehr kann die Polizei pyrotechnische Gegenstände sicherstellen, zum Beispiel, wenn Personen unter 18 Jahren angetroffen werden, die Böller der Klasse II mitführen oder abbrennen. In diesen Fällen müssen Eltern die Silvesterknaller bei der Polizei abholen. Die Polizei rät: Üben Sie besondere Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern. Klären Sie Ihre Kinder über die Gefahren auf und vermeiden Sie den Umgang mit Feuerwerk im alkoholisierten Zustand. Ganz besonders wichtig: Finger weg von ungeprüften,sogenannten "Polenböllern", die in ihrer Sprengkraft nicht eingeschätzt werden können und somit lebensgefährlich sind!
Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz und in der Sprengstoffverordnung.
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