POL-SE: Bad Bramstedt / 26-Jähriger nach Einbruch in Untersuchungshaft
Bad Segeberg (ots)
Am Samstag, den 29.11.14, wurde eine Polizeistreife auf einen Mann aufmerksam, der gegen 01.00 Uhr den Goethering entlangging und dabei augenscheinlich versuchte einen Gegenstand vor den Augen des Beamten zu verbergen. Wie sich herausstellte, handelte es sich dabei um einen Laptop. Der 26-Jährige gab an, dass er diesen von einem Freund bekommen hat, um ihn zu reparieren. Bei der Überprüfung der Personalien fiel den Beamten auf, dass die Geldbörse mit Kleingeld überfüllt war. Der 26-Jährige aus Bad Bramstedt verstrickte sich nun immer mehr in Widersprüche. Auf dem Laptop fanden die Polizisten dann einen Hinweis auf eine Frau aus Bad Bramstedt, die daraufhin aufgesucht wurde. Wie sich herausstellte, war kurz zuvor in das Haus der Dame eingebrochen worden. Sie hatte den Einbruch bis dato noch gar nicht bemerkt, da sie geschlafen hatte. Bei einer Durchsicht entdeckte sie, dass neben dem Laptop auch eine Spardose fehlte. Ein zur Unterstützung gerufener Diensthund verfolgte daraufhin den zurückgelegten Weg des Einbrechers und konnte in der Nähe die geplünderte Spardose auffinden. Der 26-Jährige wurde vorläufig festgenommen. Im Nachfolgenden wurde ein Durchsuchungsbeschluss bewilligt und die Wohnung des Beschuldigten in Bad Bramstedt durchsucht. Hier fanden die Beamten zahlreiches Diebesgut, welches sichergestellt wurde. Es handelt sich hierbei u.a. um Mobiltelefone, Geldbörsen und Schlüssel. Sieben Einbrüche konnten hierdurch bisher aufgeklärt werden. Die Auswertung dauert an. Gegenüber den Ermittlungsbeamten gab der Festgenommene zu, für mehrere Stalking-Taten verantwortlich zu sein, die er immer auf dem gleichen Balkon in Bad Bramstedt verübt hatte. Hier hatte die Polizei eine Videokamera verbaut und den Beamten war aufgefallen, dass der Beschuldigte eine starke Ähnlichkeit mit dem Stalker aufwies. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Kiel wurde der 26-Jährige schließlich dem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr anordnete.
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