POL-SE: Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg - "Spoofing" per Telefon - Polizeidirektion Bad Segeberg warnt vor Betrug per Telefon
Bad Segeberg (ots)
In Tangstedt im Kreis Pinneberg ist es gestern Morgen zu einem dreisten Betrugsfall gekommen. Per Telefon haben die Betrüger versucht, einen Rentner um sein Geld zu bringen. Die Polizei warnt vor diesem aktuellen Hintergrund vor den Betrügern und deren Masche.
Ein bisher unbekannter Mann wählte gegen 9 Uhr morgens die Nummer des 63-Jährigen und gab sich fälschlicherweise als Mitarbeiter eines Amtsgerichtes aus. Da der Rentner sich nicht auf das Gespräch einlassen wollte beendete er es und legte auf. Doch der Betrüger ließ nicht locker. Er wiederholte den Anruf und kündigte an, die Polizei zu informieren, da er dringend mit ihm sprechen müsste.
Nachdem der 63-Jährige das Gespräch erneut beendet hatte, klingelte bereits zum dritten Mal das Telefon. Diesmal meldete sich ebenfalls eine männliche Stimme und gab sich als Polizeibeamter des Polizeireviers Pinneberg aus. Der selbsternannte "Polizist" stellte sich namentlich als "Jürgen Schmidt" vor und erklärte dem Rentner, dass gegen ihn etwas vorliegen würde und forderte ihn auf, auf entsprechende Anrufe vom Gericht zu reagieren.
Im Telefondisplay des 63-Jährigen tauchte tatsächlich die Telefonnummer des Polizeireviers Pinneberg auf, so dass der Rentner das Gespräch mit dem "Beamten" diesmal nicht beendete.
Weiterhin stellte der "Beamte" am Telefon diverse persönliche Fragen, bot dem Rentner das "Du" an und versprach ein gutes Wort für ihn einzulegen, bevor er verkündete, erneut das Amtsgericht zu kontaktieren, damit sich der Mitarbeiter dort noch einmal mit dem 63-Jährigen in Verbindung setzen kann. Ferner forderte er den Rentner auf, den Anweisungen des Gerichts ab sofort Folge zu leisten.
Nur wenige Minuten später bekam der Rentner einen Anruf vom Landgericht Brandenburg. Die im Telefondisplay angezeigte Nummer stimmte exakt mit der tatsächlichen Telefonnummer des Landgerichtes Brandenburg überein.
Eine weibliche Stimme gab sich als "Frau Nixdorf" vom Landgericht aus und teilte mit, dass noch ausstehende Datenschutzgebühren beglichen werden müssten. In diesem Zusammenhang rechnete sie dem 63-Jährigen am Telefon vor, dass er über die Jahre gesehen noch 2.780 Euro bezahlen müsse und wies ihn an, dass Geld umgehend zu überweisen. Auf einen Schriftverkehr wollte sich die "Frau Nixdorf" nicht einlassen.
Stattdessen meldete sich in einem weiteren Anruf erneut der falsche "Polizist" und beruhigte den Rentner, indem er angab, dass die Sache für die Polizei nun erledigt sei, nachdem er vom Gericht erfahren habe, dass der Rentner zahlungswillig ist.
Schließlich meldete sich die "Frau Nixdorf" nochmal per Telefon und drohte dem 63-Jährigen mit einem Gerichtsverfahren sowie einer sofortigen Kontosperrung. Sie erhöhte somit noch einmal den Druck auf den Rentner, teilte ihm die Daten für den geforderten Geldtransfer via Western Union mit und bat unter der Angabe einer Handynummer um sofortigen Rückruf, sobald die Überweisung getätigt worden ist.
Im Anschluss an das letzte Telefonat suchte der Rentner umgehend das Polizeirevier Pinneberg auf und schilderte den gesamten Ablauf der Telefonate der Kriminalpolizei. Dank seines gesunden Misstrauens und seiner erhöhten Aufmerksamkeit, blieb es in diesem Fall in Folge der Telefonate nur bei einem Versuch. Der 63-Jährige reagierte vorbildlich, ließ die Betrüger abblitzen und verständigte die Polizei.
Vor diesem Hintergrund warnt die Polizei aktuell vor derartigen Betrügern.
Das sogenannte "Spoofing" per Telefon ist kein neues Phänomen. Es reiht sich ein in den Bereich des Enkeltrickdiebstahls und stellt somit lediglich eine Variante des Betrugs per Telefon dar. Den Tätern gelingt es technisch und auf illegale Weise, ihre ausgewählten Opfer mit einer frei gewählten Telefonnummer anzurufen, um ihre Forderungen mit Hilfe der falschen "Identitäten" real wirken zu lassen und den Druck somit zu erhöhen.
Dabei wird bei einer Rufnummernanzeige des angerufenen Telefons anstelle der Originalrufnummer des Anrufers eine frei wählbare Identifikationsinformation angezeigt, wie in diesem Fall beispielsweise die Telefonnummer des Polizeireviers Pinneberg. Hierdurch verschleiert der Anrufer seine wahre Identität und täuscht eine falsche Identität vor.
Die entsprechenden vorgetäuschten Namen des Anrufers sind in der Regel frei erfunden und entspringen der Phantasie der Betrüger.
Diese Art von "Spoofing" per Telefon, genannt "Call ID Spoofing" ist ein bundesweites Phänomen, das oftmals durch überörtliche Täter begangen wird. Insbesondere falsche "Polizisten", "Staatsanwälte" und "Mitarbeiter von Gerichten" versuchen immer wieder mittels verschiedener Maschen in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen an Geld zu kommen. Der Fantasie der Betrüger sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Nicht selten drohen sie am Telefon und bauen durch ihre Redegewandtheit zusätzlichen Druck auf. Die Zielrichtung ist dabei immer dieselbe. Den potentiellen Opfern soll eine Situation vorgegaukelt werden, die sie dazu bewegt, eine Überweisung zu tätigen. Die Polizei ruft insbesondere ältere Menschen dazu auf, bei derartigen Anrufen hellhörig zu werden, das Gespräch zu beenden und umgehend die Polizei zu verständigen. Rufen Sie die Betrüger nicht zurück und veranlassen Sie unter keinen Umständen eine derartige Überweisung oder gar einen Geldtransfer ins Ausland.
Besorgte Bürger können sich bei bestehender Unsicherheit im Umgang mit derartigen Situationen an die Polizei wenden. Dort erhalten vermeintliche Opfer entsprechende Verhaltenshinweise.
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