POL-SE: Norderstedt; Garstedt - Polizei zieht betrunkenen Rollerfahrer aus dem Verkehr
Norderstedt (ots)
Am späten Dienstagabend, kurz vor Mitternacht, kam es in Norderstedt zu einem Polizeieinsatz. Im Bereich der Ulzburger Straße / Friedrichsgaber Weg kam einer Streifenwagenbesatzung ein Rollerfahrer auf dem Gehweg entgegen. Als der Rollerfahrer die Funkstreife bemerkte, schaltete er das Licht am Roller aus und versuchte, zu flüchten. Er bog sofort über einen Gehweg ab auf den Parkplatz eines Discounters, befuhr die Oadby-Wigston-Straße und verschwand anschließend auf einem Baustellengelände. Hier ließ er seinen Roller zurück und flüchtete zu Fuß weiter. Eine Kollege der Funkstreifenwagenbesatzung nahm daraufhin ebenfalls zu Fuß die Verfolgung auf und konnte den Verdächtigen nach einiger Zeit stellen. Der 26-jährige Tatverdächtige aus Norderstedt machte einen angetrunkenen Eindruck, roch nach Alkohol, zudem bestand der Verdacht, unter Drogeneinfluss zu stehen. Die Beamten nahmen den 26-Jährigen mit zum Revier, dort verweigerte der Beschuldigte einen Atemalkoholtest, so dass die Beamten eine Blutprobenentnahme anordneten. Bei einer körperlichen Durchsuchung stellten die Polizisten zudem noch einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand und etwas Marihuana sicher. Bei einer anschließenden Überprüfung des Rollers fiel den Beamten dann auf, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug bereits 2014 erloschen war und sich ein gefälschtes Kennzeichen am Roller befand. Schließlich stellte sich dann auch noch heraus, dass gegen den Norderstedter ein Haftbefehl (Zahlung einer Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe) wegen Trunkenheit im Verkehr aus dem Jahr 2014 vorlag. Der 26-Jährige konnte sich bei einem Bekannten die geforderte Geldsumme leihen und wurde anschließend durch die Polizei zur JVA nach Neumünster gebracht, wo er seine Einzahlung vornehmen konnte. Gegen den 26-jährigen Deutschen wird nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Betäubungsmittelgesetz und diverser begangener Ordnungswidrigkeiten ermittelt.
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