POL-SE: Uetersen - Polizei nimmt Drogenhändler fest
Bad Segeberg (ots)
Am vergangenen Mittwoch, den 8. Februar 2017, hat die Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizeistelle Pinneberg mit der Unterstützung des Spezialeinsatzkommandos Schleswig-Holstein die Wohnung eines 30-jährigen Drogenhändlers in Uetersen durchsucht und eine scharfe Schusswaffe sichergestellt.
Dem Einsatz waren Hinweise aus der Bevölkerung vorangegangen, nach denen aus der Wohnung heraus unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben werden sollte. Infolgedessen ließen die Ermittler die Anschrift beobachten.
Die Durchsuchung in den Abendstunden führte zum Auffinden von Beweis- und Betäubungsmitteln. So konnten die Beamten geringe Mengen Cannabiskraut sowie etwa 400 Gramm des sogenannten Nutzhanfs sicherstellen.
Als Nutzhanf oder Industriehanf werden alle Sorten des Hanf (Gattung Cannabis) bezeichnet, die für die kommerzielle Nutzung abseits der Verwendung als Rauschmittel oder Arzneimittel angebaut werden. Nutzhanf wird vor allem zur Gewinnung von Hanffasern angebaut und ist aufgrund seines sehr geringen Anteils an THC zur Erzeugung von Haschisch und Marihuana ungeeignet. Nichtsdestotrotz ist der Handel damit ohne Lizenz in Deutschland verboten.
Den bisherigen Ermittlungsergebnissen zufolge streckte der 30-jährige Drogenhändler das Marihuana mit Nutzhanf, um höhere Gewinne durch den Verkauf von Cannabis zu erzielen.
Unabhängig von einem möglichen strafrechtlichen Verhalten warnt die Polizei vor dem aktuellen Hintergrund erneut eindringlich vor dem Konsum von Betäubungsmitteln. Neben der ohnehin gesundheitsschädlichen Wirkung und damit verbundener Langzeitschäden sind den Konsumenten nicht in jedem Fall bewusst, welche Substanzen seitens der Drogenhändler als sogenannte "Streckmittel" genutzt werden und folglich später durch den Konsum in das eigene menschlichen Kreislauf-System gelangen.
Neben den genannten Betäubungsmitteln entdeckten die Polizisten zudem eine scharfe Schusswaffe in der Wohnung des 30-Jährigen und stellten diese sicher. Eine erforderliche Erlaubnis für den Besitz dieser Waffe besaß der Mann nicht.
Schlussendlich nahmen die Beamten den Mann aus Uetersen fest, entließen ihn auf Entscheidung der Staatsanwaltschaft jedoch mangels Haftgründen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder in die Freiheit.
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