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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Bad Segeberg
Hund reißt tragendes Reh im Ihlwald

Bad Segeberg (ots)

Am vergangenen Sonntag, dem 12.03.2017, wurde im Bereich des Ihlwaldes in Bad Segeberg ein verletztes Reh gefunden, welches massive Bissverletzungen aufwies, die zweifelsfrei von einem Hund zugefügt wurden. Das Reh war derart schwer verwundet, dass es durch den zuständigen Jäger von seinen Leiden erlöst werden musste. Noch dramatischer stellte sich das Geschehnis dadurch dar, dass es sich um ein hochträchtiges Tier handelte, in dessen Leib zwei Kitze festgestellt wurden. Leider kommt es im Kreis Segeberg regelmäßig vor, dass freilaufende Hunde im Wald, auf Wiesen und sogar in Naturschutzgebieten wie z.B. in Teilen des Ihlwaldes, ohne Einwirkungsmöglichkeit des Hundehalters Wild aufstöbern, hetzen und sogar reißen. Allein im Jagdrevier Ihlwald wurden im aktuellen Jagdjahr fünf verendete Rehe aufgefunden, die durch Hunde gerissen wurden. Dabei handelt es sich nur um die bekannt gewordenen Fälle. Exakte Zahlen für das gesamte Kreisgebiet liegen nicht vor, allerdings beklagen sich bei der Polizei und der Unteren Jagdbehörde zunehmend Jagdpächter über die steigende Zahl wildernder Hunde in ihren Revieren. Regelmäßig werden Hundebesitzer, die ihre Hunde frei im Wald herumlaufen lassen, durch die Jagdausübungsberechtigten darauf aufmerksam gemacht, dass Hunde im Wald grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Oftmals reagieren die Hundehalter jedoch uneinsichtig oder sogar aggressiv und tun die Hinweise damit ab, dass speziell ihr Hund nicht wildern würde. Aber genau dieser Trugschluss führt dazu, dass Wild gehetzt oder verletzt wird, da kaum ein Hund sich seinen Instinkten verwehren kann, wenn er auf flüchtiges Wild stößt. Gerade vor dem Hintergrund der laufenden Setz- und Brutzeit der Wildtiere nehmen die Umweltpolizei Bad Segeberg und die Untere Jagdbehörde des Kreises Segeberg diesen emotional sehr berührenden Vorfalll zum Anlass, auf die aktuelle und eindeutig geregelte Rechtslage aufmerksam zu machen. Verstöße können zu empfindlichen Ordnungsstrafen oder sogar Strafbefehlen führen. - Zu den Allgemeinen Pflichten eines Hundehalters zählt, dass sie den Hund so beaufsichtigen und auf ihn einwirken können, dass durch den Hund weder Menschen, Tiere noch Sachen gefährdet werden (§ 3 Abs. 1 Hundegesetz). - Hunde, die ein anderes Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, können als "gefährliche Hunde" eingestuft werden (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 Hundegesetz). Folgen der Einstufung als "gefährlicher Hund" sind zum Beispiel: Erlaubnispflicht zum Halten eines derartigen Hundes oder Leinen- und Maulkorbzwang außerhalb befriedeten Besitztums. - Im Wald dürfen Hunde nur angeleint und ausschließlich auf Wegen mitgeführt werden (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). - In Naturschutzgebieten und anderen geschützten Flächen regeln besondere Verordnungen das Betretungsrecht (Hunde stets angeleint und nur auf Wegen; hier gilt immer das Wegegebot und der Leinenzwang).

- Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen, dürfen von den Jagdausübungsberechtigten oder anderen beauftragten Jagdscheininhabern getötet werden (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 Landesjagdgesetz). - Da wildlebende Tiere nicht beunruhigt werden dürfen, erfordert das Halten und Führen eines Hundes insbesondere in der Setz- und Brutzeit der Wildtiere, aber auch in den Notzeiten (z. B. Winter), eine spezielle Rücksichtnahme (§ 19 a Bundesjagdgesetz, § 34 Landesnaturschutzgesetz, § 39 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz). - Ordnungswidrig handelt auch, wer einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt (§ 18 Abs. 2 Tierschutzgesetz). - Sollte ein Hund wiederholt beim Wildern auffallen, kann beim Halter von einer vorsätzlichen Handlung ausgegangen werden, wodurch sogar Straftaten nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 TierSchG) oder Wilderei (§ 292 StGB) in Betracht kommen. Gegenseitige Rücksicht und die Beachtung der geltenden Regeln ermöglicht allen Beteiligten ein harmonisches Miteinander in der Natur.

Pressekontakt:

Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg

Silke Westphal
Telefon: 04551 884 - 0
E-Mail: silke.westphal@polizei.landsh.de

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