POL-SE: Kreis Pinneberg
Kreis Segeberg - Umgang mit Feuerwerkskörpern
Bad Segeberg (ots)
Morgen beginnt bundesweit offiziell der alljährliche Verkauf von Feuerwerkskörpern. Die Polizeidirektion Bad Segeberg warnt vor diesem Hintergrund erneut vor dem leichtfertigen Abbrennen von Pyrotechnik.
Die Polizei warnt insbesondere noch einmal eindringlich vor der Verwendung illegaler Pyrotechnik. Die enorme Sprengkraft der sogenannten ungeprüften "Polenböller" kann nicht eingeschätzt werden und führte in der Vergangenheit neben Sachbeschädigungen vor allen Dingen auch zu schwersten Verletzungen.
Die Polizei rät daher zur besonderen Vorsicht im Umgang mit allen Feuerwerkskörpern und warnt zudem vor der gefährlichen Kombination "Alkohol und Böller". Vermeiden Sie den Umgang mit Böllern im alkoholisierten Zustand und klären Sie insbesondere jüngere Mitmenschen über die bestehenden Gefahren auf.
Grundsätzlich dürfen pyrotechnische Gegenstände der Klasse II, wie zum Beispiel Böller oder Raketen, am 31. Dezember 2017 sowie am 1. Januar 2018 ganztätig von volljährigen Personen abgebrannt werden.
In einzelnen Gemeinden und Städten ist dies teilweise nur verkürzt erlaubt. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder- und Altersheimen und überall dort, wo das Risiko einer Brandgefahr erhöht ist, ist das Abrennen gänzlich untersagt.
Die Polizeidirektion Bad Segeberg weist zudem darauf hin, dass die Polizei pyrotechnische Gegenstände zum Zwecke der Gefahrenabwehr sicherstellen kann, wenn beispielsweise Personen unter 18 Jahren mit entsprechenden Böllern angetroffen werden.
In diesen Fällen müssen die Erziehungsberechtigten die Silvesterknaller anschließend bei der Polizei abholen.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie im Sprengstoffgesetz und in der Sprengstoffverordnung.
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