POL-SE: BAB 20 (RP Kronberg)
Bad Segeberg - Verkehrskontrollen
Bad Segeberg (ots)
Am Dienstag (09.01.18) und am Donnerstag (11.01.18) fanden zwei groß angelegte Verkehrskontrollen auf der BAB 20 statt.
Geleitet wurden die Verkehrskontrollen von dem Polizei- Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg (PABR Bad Segeberg). Unterstützung erhielte sie dabei von einigen Kollegen des PABR Pinneberg sowie von Fachlehrern und Auszubildenden der Polizeischule in Eutin (PD AFB Eutin).
Für die Auszubildenden aus Eutin war das eine willkommene Gelegenheit, ihr in der Theorie erlerntes Wissen über die Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrzeugführern in die Praxis umzusetzen. Am Dienstag waren vier Fachlehrer und 24 Auszubildende mit dabei. Am Donnerstag waren es vier Fachlehrer und 22 Auszubildende.
Jeweils in der Zeit von 11:00 - 16:00 kontrollierten die Beamten gemeinsam auf dem Rastplatz Kronberg die Verkehrsteilnehmer, die von Bad Segeberg in Richtung Lübeck unterwegs waren.
Am Dienstag wurden 261 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt und geahndet:
- Eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis - Zwei Blutproben und Ordnungswidrigkeiten- (Owi) Anzeigen wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteln (Drogen) - Zwei Owi-Anzeigen wegen der Handynutzung während der Fahrt - Eine Owi-Anzeige wegen Fahrzeugmängel - Zwölf sonstige Verwarngelder (z.B. wegen nicht mitgeführter Papiere, fehlender Verbandskästen oder Warndreiecke) - 39 Kontrollberichte
Am Donnerstag wurden 218 Fahrzeuge mit folgendem Ergebnis kontrolliert:
- Eine Owi-Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sicherstellung eines Messers - 24 Verkehrsordnungswidrigkeiten, i.d.R. wegen fehlender Papiere, fehlenden Erste-Hilfe-Materials oder fehlender Warndreiecke / Warnwesten - 45 Kontrollberichte.
Auffällig bei den Kontrollen war, dass viele Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Warnweste nicht mitführten. Diese ist aber, für den Fall das man sein Fahrzeug verlassen muss, für die Sichtbarkeit und Sicherheit von großer Bedeutung. Daher appelliert die Polizei an die Fahrzeugführer die erforderliche Warnweste mitzuführen. Sollte das nicht der Fall sein, droht ein Verwarngeld in Höhe von 15,- EUR.
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