POL-SE: Landkreis Pinneberg und Landkreis Segeberg - Polizei setzt Anhalte- und Sichtkontrollen fort
Bad Segeberg (ots)
Die Polizeidirektion Bad Segeberg wird in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg auch weiterhin Anhalte- und Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen.
Die ursprüngliche Anordnung gemäß § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein des Leitenden Polizeidirektors Andreas Görs ist aktuell vom Amtsgericht Bad Segeberg verlängert worden. Sie gilt bis zum 3. April 2019.
Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt, da sie im Bereich des Wohnungseinbruchdiebstahls einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse wertet die Polizei mit dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger Personen nachvollziehen zu können sorgfältig aus. Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern großen Zuspruch.
Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der Medieninformation der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 14. November 2018 unter:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4115581
sowie der Homepage der Landespolizei,
www.polizei.schleswig-holstein.de,
zu entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet.
Unverändert gilt der Grundsatz, bei verdächtigen Wahrnehmungen schnellstmöglich den Notruf der Polizei zu wählen. Die 110 ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung der Einbruchskriminalität.
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