POL-SE: Kaltenkirchen - Nagelbrett in Kaltenkirchener Heide ausgelegt
Bad Segeberg (ots)
Immer wieder erreichen die Polizei Mitteilungen über Motorräder in der "Kaltenkirchener Heide".
Das Befahren mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art ist auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes nicht erlaubt.
Naturschutzgebiete sollen Schutz für Tier- und Pflanzenarten bieten und deren Lebensräume dauerhaft sichern.
Trotz des Verbotes befahren wiederholt Motocross-Fahrer mit ihren Maschinen sowohl Wälder als auch Naturschutzgebiete.
Bei Eintreffen der Polizei entziehen sich die Fahrer regelmäßig durch Flucht den Kontrollen. Häufig sind an den Motorrädern keine Kennzeichenschilder angebracht.
Das Befahren eines Naturschutzgebietes kann mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Zudem kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt sein, da ein Großteil des ehemaligen Standortübungsplatzes im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben steht.
Mittwochvormittag (17.03.2021) stellte ein Zeuge im Bereich der Barmstedter Straße ein Nagelbrett Marke Eigenbau fest. Das Brett war im Bereich des Überganges eines Fußweges zu einem Pfad ins Unterholz ausgelegt. Der besagte Pfad dürfte durch illegales Befahren durch Motocross-Maschinen entstanden sein.
Es handelte sich um ein circa 25 Zentimeter langes Brett, das mit mehreren nach oben weisenden Schrauben versehen war. Zudem waren weitere Schrauben durch das Brett ins Erdreich versenkt, augenscheinlich um es am Umfallen zu hindern.
Das Brett dürfte dort ausgelegt worden sein, um das Einfahren von Motorrädern ins Gelände zu verhindern.
Der Spaziergänger gab das Nagelbrett am Donnerstag beim Polizeirevier Kaltenkirchen ab.
Die Beamten haben die Ermittlungen wegen Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung gegen Unbekannt eingeleitet.
Weiterhin appelliert die Polizei in diesem Zusammenhang sich sowohl an die Naturschutzgebiete betreffenden Regelungen zu halten als auch keine Form der Selbstjustiz zu betreiben.
Durch derartige gefährliche Gegenstände können sich sowohl Mensch und Tier nicht unerheblich verletzten.
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