POL-SE: Rellingen - Verurteilung nach Taschendiebstahl
Bad Segeberg (ots)
Am Montagvormittag, den 04.04.2022, ist es in Rellingen zur Festnahme einer 34-Jährigen nach einem versuchten Taschendiebstahl gekommen, gegen die im Rahmen der Hauptverhandlungshaft eine Haftstrafe auf Bewährung verhängt wurde.
Gegen 11:00 Uhr betrat eine 68-Jährige einen Discounter im Grünen Weg. Bereits vor dem Geschäft waren ihr zwei Frau aufgefallen, die ihr in das Geschäft folgten.
Bereits im Windfang des Geschäfts näherte sich eine der Frauen der Kummerfelderin so nah, dass die 68-Jährige sofort in ihre über der Schulter getragene Handtasche sah und das Fehlen der Geldbörse feststellte.
Die Geschädigte machte lautstark auf sich bzw. die sich mit schnellen Schritten in Richtung Kassen entfernende Frau aufmerksam, die daraufhin von Angestellten angesprochen wurde.
Vor dem Eintreffen der Polizei zeigte die Tatverdächtige der Geschädigten das in einem Regal versteckte Portmonee.
Die zweite Frau hatte sich zwischenzeitlich unerkannt aus dem Markt entfernt.
Bei der Überprüfung der 34-Jährigen stellte sich heraus, dass die Tatverdächtige bereits mehrfach wegen Eigentumsdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten war, zuletzt bei einem Trickdiebstahl in Norderstedt Mitte März.
Die Beamten nahmen die Frau daraufhin vorläufig fest und führten sie am Dienstagnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe beim Amtsgericht Itzehoe im Rahmen der Hauptverhandlung vor.
Die Beschuldigte konnte keinen festen Wohnsitz nachweisen.
Durch das Gericht wurde eine Freiheitsstrafe ausgesetzt zu acht Monaten auf Bewährung erlassen. Zudem muss die 34-Jährige 80 Sozialstunden ableisten.
Bereits 2020 hatte es im Kreis Pinneberg einen sprunghaften Anstieg der Taschendiebstahlskriminalität gegeben, der sich auch 2021 auf einem weiterhin hohen Niveau befand.
Da es sich bei Taschendiebstählen in Supermärkten und Discountern um ein andauerndes Problem handelt, gibt die Polizei insbesondere älteren Mitmenschen folgenden Tipps:
- Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.
- Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.
- Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
- Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen oder Einkaufswagen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
- Bewahren Sie unter keinen Umständen die PIN gemeinsam mit der EC-Karte auf.
Rückfragen bitte an:
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