POL-SE: Pinneberg - Fahrradkontrolle an Grundschule
Bad Segeberg (ots)
Das Polizeirevier Pinneberg hat heute morgen (08.06.2022) im Rahmen der Schulwegsicherung im Bereich der Hans-Claussen-Schule in der Elmshorner Straße eine lose Radmutter vor der Schule gefunden und bittet in diesem Zusammenhang die Eltern der Grundschüler um eine regelmäßige Kontrolle des einwandfreien Zustands der Räder.
Der zuständige Beamte fand die Radmutter vor Schulbeginn auf dem Gehweg in Höhe der Schule und nach kurzer Suche auch das zugehörige Fahrrad.
Mit freundlicher Unterstützung des Hausmeisters konnte die Mutter am Vorderrad festgezogen werden. Ein sich während der Fahrt lösendes Vorderrad hätte schwere Unfallfolgen nach sich ziehen können.
Die Radmuttern der weiteren Räder waren festgezogen.
Allerdings fehlten an einem Tretroller / Scooter die Befestigungsschrauben bzw. waren nicht festgezogen. Auch hier konnte der Hausmeister Abhilfe schaffen.
Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf. Vorgeschrieben sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse) - eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte - eine Lampe (vorne) - ein weißer Reflektor (vorne) - ein rotes Rücklicht - ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben). - vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!) - rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind - Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.
Die Polizei empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass Kinder erst nach der Radfahrprüfung in der 4. Klasse zur Schule radeln sollten und bittet die Eltern um regelmäßige Kontrolle des verkehrssicheren Zustands der Zweiräder und Roller ihrer Jüngsten im Interesse der eigenen Sicherheit.
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