POL-SE: Henstedt-Ulzburg - Kontrolle eines E-Scooters und Untersagung der Weiterfahrt
Bad Segeberg (ots)
Am Freitag (02.09.2022) haben die Beamten des Polizei-Autobahn- und Bezirksreviers Segeberg um 14:20 Uhr in der Hamburger Straße einen 21-Jährigen mit seinem E-Scooter kontrolliert.
Bei der Kontrolle des Henstedt-Ulzburgers fiel auf, dass der E-Roller offensichtlich ohne Versicherungskennzeichen geführt wurde. Der Scooter wies zudem eine deutlich höhere Geschwindigkeit als die maximal zulässigen 20 Km/h auf.
Während der Kontrolle räumte der Mann ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein und während der letzten Tage Cannabis konsumiert zu haben, sodass die Beamten vor Ort die Entnahme einer Blutprobe anordneten und die Weiterfahrt untersagten.
Der Henstedt-Ulzburger wird sich nun in einem Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
Die Polizei gibt nachfolgenden Hinweis:
Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette.
Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Sowohl der Fahrer als auch der Halter können sich strafbar machen.
Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein.
Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt:
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