POL-SE: Quickborn - Beleuchtungskontrollen bei Fahrrädern
Bad Segeberg (ots)
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit hat die Polizeistation Quickborn heute Morgen (10.11.2022) Beleuchtungskontrollen bei Fahrrädern im Stadtgebiet durchgeführt.
Sowohl in der Heidkampstraße als auch in der Goethestraße kontrollierten die Einsatzkräfte im Bereich der Schulen.
Ein Hauptfokus lag auf der Funktionstüchtigkeit der Lichtanlagen an den Zweirädern der Schülerinnen und Schüler. Beim Großteil der Räder war alles in Ordnung, lediglich sechs "Drahtesel" entsprachen nicht den Vorschriften, so dass die Beamten Kontrollberichte ausstellten.
Die Schülerinnen bzw. deren Eltern wurden damit aufgefordert, das Rad instand zu setzen und bei der Polizei vorzuführen.
Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf. Vorgeschrieben sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse) - eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte - eine Lampe (vorne) - ein weißer Reflektor (vorne) - ein rotes Rücklicht - ein roter Reflektor (hinten). Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, seit Juli 2017 aber nicht mehr vorgeschrieben). - vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichenreflektoren (an allen Speichen!) - rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind - Ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vorhanden sein. Die Polizei empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass Kinder erst nach der Radfahrprüfung in der 4. Klasse zur Schule radeln sollten. Achten Sie zudem auf gut sichtbare Kleidung im Straßenverkehr.
Die Polizei bittet vor diesem Hintergrund alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere in Bezug auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß und auf dem Fahrrad unterwegs sind.
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