POL-SE: Bad Segeberg - Die Polizeidirektion Bad Segeberg und deren Präventionsbeauftragte geben Tipps zum Schulanfang
Bad Segeberg (ots)
In der nächsten Woche beginnt in ganz Schleswig-Holstein wieder die Schule. Gerade Erstklässler erwartet ein neuer Lebensabschnitt, bei dem sie viele neue Reize verarbeiten müssen. Hierzu zählt auch die Herausforderung des Schulwegs.
Insbesondere unsere Schulanfänger brauchen die besondere Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer, damit der Schulweg sicher ist. Unsere Jüngsten bewegen sich noch recht unsicher im Straßenverkehr.
Die Polizei bittet vor diesem Hintergrund alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit insbesondere in Bezug auf unsere ABC-Schützen, die zu Fuß und auf dem Fahrrad unterwegs sind.
Die Beamten der Polizeidirektion Bad Segeberg und Pinneberg werden in den kommenden Wochen wieder vermehrt Kontrollen vor Schulen durchführen und Gespräche mit Eltern, Lehrern und Schulkindern führen.
Die Polizei wendet sich bereits im Vorfeld an die Eltern und die Verkehrsteilnehmer und gibt folgende Tipps: Kinder brauchen im Straßenverkehr besonderen Schutz und besondere Aufmerksamkeit.
1. Besondere Rücksicht: Fahrzeugführer sind verpflichtet, sich gegenüber Kindern insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so zu verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
2. Bushaltestellen und Schulen sind besondere Gefahrenbereiche: Also runter vom Gas und bremsbereit sein.
3. Kinder können Geschwindigkeiten und Entfernungen schlechter einschätzen als Erwachsene, sind durch ihre geringere Körpergröße eher durch parkende Autos verdeckt, weshalb sie selbst schlechter gesehen werden und auch selbst weniger Übersicht im Straßenverkehr haben. Mit unbedachtem Verhalten im Straßenverkehr ist daher stets zu rechnen.
Eltern geben wir folgende Tipps für einen sicheren Schulweg:
- Trainieren Sie den Schulweg mit Ihren Kindern, gerade mit Erstklässlern, einige Wochen, bevor sie diesen selbstständig gehen sollen. Achten Sie auf das richtige Verhalten und seien Sie ein Vorbild.
- Vermeiden Sie morgens Zeitdruck und Hektik: Sie können sich auf das Verhalten im Straßenverkehr negativ auswirken.
- Achten Sie auf gut sichtbare Kleidung Ihrer Kinder im Straßenverkehr. Zudem empfehlen sich Schulranzen nach DIN-Norm, nach der mindestens 10 % der Rück- und Seitenflächen des Ranzens mit Reflektorflächen ausgestattet sein müssen. Auch Anstecklichter können in der dunklen Jahreszeit die Sichtbarkeit verbessern.
- Verabreden Sie sich mit anderen Eltern und lassen die Kinder in Kleingruppen gemeinsam zur Schule gehen.
- Denken Sie bitte auch immer an Ihr eigenes Vorbildverhalten. Dieses prägt Kinder wesentlich intensiver, als zeitlich begrenzter Verkehrsunterricht an Schulen und Kindergärten. Auch das Verhalten als Autofahrer prägt das spätere Fahrverhalten des Nachwuchses.
- Zur Schule radeln sollten die Kinder erst nach der Radfahrprüfung in der 4. Klasse.
- Bringen Sie Ihre Kinder mit dem Fahrzeug zur Schule, achten Sie auf die richtigen und für das Kind zugelassenen Rückhaltesysteme. Halten und parken Sie nur dort, wo es erlaubt ist und Sie andere nicht behindern oder gefährden.
- So genannte "Eltern-Taxis" werden kontrovers diskutiert - die Polizei empfiehlt Schulanfänger auch im Straßenverkehr nach und nach selbständig werden zu lassen. Hierzu bietet es sich an, den Nachwuchs nicht die komplette Strecke mit dem Auto zu fahren, sondern einige hundert Meter entfernt aussteigen zu lassen, damit sie den restlichen Weg eigenständig zurücklegen können, um so erste Erfahrungen zu sammeln. Dieses Vorgehen vermeidet zudem möglicherweise an den Schulen auftretende gerade für die Kleinen unübersichtliche Parksituationen.
Unterwegs mit dem Fahrrad:
Gute Bremsen und eine funktionierende Beleuchtung sind ein absolutes MUSS! Der Gesetzgeber macht eine Reihe von Vorgaben, die ein verkehrssicheres Fahrrad erfüllen muss und ohne die es im Straßenverkehr nicht genutzt werden darf.
Vorgeschrieben sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (für Kinder möglichst Hand- und Rücktrittbremse) - eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte, - ein Scheinwerfer in weiß (vorne), - ein weißer Rückstrahler (vorne), - eine rote Schlussleichte, - ein roter Rückstrahler (hinten), mit Kennzeichnung "Z", - Rücklicht und Reflektor können integriert sein. Ein zweiter Reflektor ist ratsam, (seit Juli 2017 nicht mehr vorgeschrieben) - vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichenhülsen (an allen Speichen!) - rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind, - ein Dynamo ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Seit 2013 sind auch Lampen mit Akku- oder Batteriebetrieb zugelassen.
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad nicht im Verkehr gefahren werden. Die Beleuchtung muss auch tagsüber funktionieren, die Rückstrahler müssen immer vollständig sein.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Sandra Firsching
Telefon: 04551-884-2020
Handy: 0160/3619378
E-Mail: pressestelle.badsegeberg@polizei.landsh.de
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