POL-SE: Bad Baramstedt: Fahren ohne Fahrerlaubnis
Bad Segeberg (ots)
Trunkenheit/Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am 24.07. 04, 04.00 Uhr, meldete ein Verkehrsteilnehmer über den Polizeiruf 110 die auffällige Fahrweise eines PKW Ford vom Otto-Liebig-Weg in Richtung Butendoor. Kurz darauf wurde der 41- jährige Bimöhler in der Straße Butendoor angehalten und kon- trolliert - er pustete 2.64 Promille. Seine Fahrerlaubnis konnte nicht eingezogen werden, weil er eine solche nicht besass. Es wurde eine Anzeige gefertigt und eine Blutprobe entnommen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ebenfalls in der Nacht zum Sonntag war einer Streife zwischen der Hamburger Straße und dem Butendoor ein PKW aufgefallen - benutzte einen gesperrten Bereich - der angehalten und kontrolliert wurde. Der Fahrer, ein 25-jähriger Bad Bramstedter, des PKW Opel hatte seine Fahrerlaubnis Anfang des Monats bei der Verkehrsbehörde des Kreises abgegeben und fuhr nun unberechtigt. Die Beifahrerin, eine 20-jährige Bad Bramstedterin, erhält als Halterin eine Anzeige wegen des Duldens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Fahren ohne FE
Am 23.07. 04, 23.02 Uhr, wurde im Liethberg eine 17-jährige aus Großenaspe mit ihrem Peugeot Roller angehalten, der für Ge- schwindigkeiten bis 45 km/h zugelassen ist. Die junge Frau konnte jedoch nur eine Prüfbescheinigung vorweisen und fuhr somit ebenfalls unberechtigt.
Karl-Heinz Verges, PHK Polizei-Zentralstation Bad Bramstedt Telefon (0 41 92) 39 11 11 Telefax (0 41 92) 39 11 19
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