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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Polizei und Zoll führten Großkontrolle der Taxen in Norderstedt durch

Bad Segeberg (ots)

14 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Itzehoe und
12 Beamte des Polizeireviers Norderstedt führten in der Nacht vom
05.01/06.01 2005, in der Zeit von 22.00- 02.00 Uhr, im Rahmen einer
gemeinsamen Aktion eine groß angelegte Kontrolle der Taxen in
Norderstedt durch. In Norderstedt sind nach Angaben des Kreises
Segeberg 35 Taxenunternehmen mit insgesamt ca. 80 Taxen tätig.
Fahrgäste vertrauen darauf, dass sie in einem Fahrzeug befördert
werden, welches sich in einem einwandfreien technischen und damit
verkehrssicheren Zustand befindet. Sie vertrauen auch darauf, dass
der Fahrer alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt und im Besitz
aller erforderlichen Erlaubnisse, verkehrstüchtig und ortskundig ist.
Die alteingesessenen Taxiunternehmen selbst klagen über "schwarze
Schafe" in der Branche -Schwarzarbeiter hinter dem Steuer, die die
persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen und häufig gegen die
gesetzlichen Pflichten - vor allem steuerrechtlicher und
sozialversicherungsrechtlicher Art - verstoßen. Im Rahmen der
Kontrolle durch Zoll und Polizei wurden an den Taxenstandplätzen in
Norderstedt-Mitte, in Garstedt, in Glashütte und in der Langenhorner
Chaussee insgesamt 41 Taxenfahrzeuge und Fahrer überprüft. Wenngleich
zahlreiche Mängel festgestellt wurden, war das Ergebnis aus Sicht von
Polizei und Zoll nur in einem Fall wirklich erschreckend. Seitens der
Polizei wurden insgesamt 50 Mängel festgestellt. Dabei handelte es
sich in erster Linie um Beanstandungen, die nicht sicherheitsrelevant
für den Fahrbetrieb waren. So war in 15 Fällen zu beanstanden, dass
sich Werbung an den Taxenfahrzeugen befand, die nicht zulässig oder
nicht genehmigt war. In 13 Fällen wurden erforderliche
Fahrzeugpapiere nicht mitgeführt bzw. fehlten Eintragungen im
Kfz-Schein. In 20 Fällen traten Mängel im Bereich der
Sicherheitsausrüstung (Verbandkasten, Warndreieck und Warnweste) zu
Tage - in der Regel wurde die vorgeschriebene Warnweste nicht
mitgeführt. Lediglich in zwei Fällen wurden Sicherheitsmängel
(Beleuchtung, Reifen, Termin zur Hauptuntersuchung überzogen) an den
Taxenfahrzeugen festgestellt. Allerdings musste in zwei Fällen
seitens der Polizei auch die Weiterfahrt untersagt werden. In einem
Fall war die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung abgelaufen. Diese
Erlaubnis wird für nicht mehr als fünf Jahre erteilt und stellt u. a.
den Nachweis dafür dar, dass der Fahrer über die notwendige geistige
und körperliche Eignung verfügt. Der andere Fall stellt sich
wesentlich dramatischer dar und bildete gleichzeitig den traurigen
Höhepunkt der Kontrolle. Auch hier war die Erlaubnis zur
Fahrgastbeförderung abgelaufen. Zahlreiche andere Papiere konnten
nicht vorgelegt werden, Verbandskasten und Warndreieck wurden nicht
mitgeführt, der Termin zur nächsten Hauptuntersuchung war gleich um
mehrere Monate überschritten und beide Reifen an der Vorderachse des
Fahrzeuges waren fast vollends abgefahren. Um zu verhindern, dass das
Fahrzeug in diesem Zustand weiter als Taxi eingesetzt wird, wurden
noch vor Ort das "Taxenschild" (vom Dach des Fahrzeuges) und die
Ordnungsnummer des Taxis polizeilich sichergestellt und die weitere
Nutzung des Fahrzeuges als Taxi zunächst untersagt. Seitens des Zolls
wird gegen den Fahrer zusätzlich ein Strafverfahren wegen Betruges
eingeleitet. Ein Lob gilt den Taxenfahrern, die den Kontrollen durch
Polizei überwiegend geduldig, verständnisvoll und freundlich begegnet
sind, auch wenn sie durch die Kontrollen eine längere Wartezeit in
Kauf nehmen mussten und die eine oder andere Tour während dieser Zeit
nicht wahrnehmen konnten. Mit freundlichem Gruß, Im Auftrage Mike
Schirdewahn Polizeihauptkommissar
ots-Originaltext: Polizei Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

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Telefon: 04551-884 221
Fax: 04551-884 123

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