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Polizeidirektion Bad Segeberg

POL-SE: Schönes Wetter - Lärmzeit

Kreis Segeberg (ots)

Am vergangenen Wochenende kam es aufgrund der
schönen Wetterlage immer wieder zu Polizeieinsätzen, weil über
Lärmbelästigung geklagt wurde.
So mussten die Beamten der Polizei Bad Bramstedt dreimal nach
Hartenholm ausrücken, weil bei einer Gartenparty überlaute Musik
gespielt wurde und sich die Verantwortlichen nicht einsichtig
zeigten.
Am Samstag Abend, gegen 23.30 Uhr wurde die Polizei erstmalig
gerufen und traf auf eine Festgesellschaft in einem Zelt.
Die Verantwortlichen stellten auf Aufforderung die Musik leiser,
allerdings mussten die Beamten erneut um 01.15 anrücken und zur Ruhe
ermahnen.
Mit fortgeschrittener Stunde stieg sowohl der Alkohol- als auch der
Aggressionspegel.
Als die Beamten um 01.37 Uhr zum dritten Einsatz anrücken mussten,
wurde der Feier ein Ende gesetzt. Gegen den Verantwortlichen wurde
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unzulässigen Lärms
eingeleitet.
Teilweise herrscht in der Bevölkerung Unsicherheit darüber, welche
gesetzlichen Regelungen zum Thema Lärm gelten.
Einschlägige Gesetze sind hierbei das Ordnungswidrigkeitengesetz,
§ 117, das Gesetz über Sonn- und Feiertage sowie die Geräte- und
Maschinenlärmverordnung.
Nach § 117 OwiG ist grundsätzlich jeder Lärm zu vermeiden, der
dazu geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen. Klassisches
Beispiel hierfür ist überlaute Musik.
Für Arbeitsgeräte gelten speziellere Regelungen. Demnach sind
Arbeiten mit Maschinen in Wohngebieten grundsätzlich an Werktagen,
also auch Samstag, zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr zulässig.
Hier finden sich u. a. auch Rasenmäher wieder.
Eine besondere Regel gilt jedoch für Freischneider,
Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und
Laubsammler. Diese dürfen in der Zeit von 07.00 Uhr - 09.00 Uhr und
in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr nicht betrieben werden.
Im Umkehrschluss bedeutet dieses, dass an Sonn- und Feiertagen diese
Geräte nicht betrieben werden dürfen.
Wir als Polizei möchten mit einigen, teilweise falschen, Meinungen
der Bürger aufräumen:
1. Es gibt keine rechtlich festgelegte Mittagsstunde. Einzige
Ausnahme könnte eine festgelegte Mittagsruhe im Rahmen der
Ortssatzung sein. Die Mittagsruhe ergibt sich in der Regel aus
Mietverträgen, die dann auf das gedeihliche Zusammenleben ausgelegt
sind und eher zivilrechtliche Konsequenzen haben.
2. Es gibt nicht das Recht, einmal im Monat laut feiern zu dürfen.
3. Selbstverständlich wird die Polizei vor Ort erscheinen, wenn
sie bei Lärmbelästigungen um polizeiliche Hilfe bitten, die Polizei
schreitet dann, falls erforderlich, am Einsatzort ein.
Ahndungsbehörde ist jedoch das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt/
Gemeinde.
In diesem Zusammenhang bittet die Polizei um Verständnis, dass in
einigen Fällen das Erscheinen der Beamtinnen und Beamten am
Einsatzort etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Gerade bei sommerlichen Temperaturen steigt die Anzahl der
angezeigten Lärmbelästigungen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte dabei auch überlegen, ob sie
oder er nicht einmal die Nachbarn selbst anspricht und bittet, die
Musik leiser zu stellen.
ots-Originaltext: Polizei Bad Segeberg
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=19027

Rückfragen bitte an:

Polizei Bad Segeberg

Polizei Bad Segeberg, Pressestelle
Silke Tobies
Telefon: 04551-884 204
Fax: 04551-884 123

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