POL-SE: Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs, sowie Kontrolle der Tiertransporte im Bereich der Polizeiinspektion Bad Segeberg am 22. u. 24.11.2005
Kreis Segeberg (ots)
Kontrollorte im Bereich der Polizeiinspektion Bad Segeberg: Bad Bramstedt, Gemarkung Bad Segeberg, B 432, Gemarkung Negernbötel, B 205, Gemarkung Bark, B 206, Gemarkung Daldorf, B 404
Eingesetzte Kräfte: Polizeibeamte der Polizeibezirksreviere Bad Segeberg, Rendsburg und Neumünster, Veterinäre des Kreises Segeberg, Beamte des Hauptzollamtes Kiel (mobile Kontrollgruppe), Beamte des Hauptzollamtes Kiel (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr und Beamte des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit, Außenstelle Lübeck (Insgesamt 35 Beamte)
Kontrollierte Fahrzeuge: 191 Beanstandete Fahrzeuge: 59 Festgestellte Verstöße Bei der Kontrolle von 34 Tiertransporten wurden 19 beanstandet.
Hier wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gegen die Fahrzeugführer bzw. -halter gefertigt wegen Verstöße gegen die Tierschutztransport- VO und die Viehverkehrsverordnung. Es wurden hier beanstandet nicht ausreichende Einstreu der Tiere, zu große Tiergruppen, tierische Abgänge liefen bzw. tropften von der Ladefläche auf den Boden, horntragende und hornlose sowie männliche und weibliche Tiere wurden zusammen geladen, Transporterlaubnisse wurden nicht mitgeführt, Flächen- und Höhenangaben fehlten an den Transportfahrzeugen, beim Großteil der kontrollierten Fahrzeuge waren die Kontrollbücher nicht ordnungsgemäß ausgefüllt worden.
Desweiteren wurden in mehreren Fällen Überhöhen bis zu 4,20 Metern statt der zulässigen 4 Meter bei doppelstöckigen Transportfahrzeugen festgestellt. Bei den Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) wurden in 29 Fällen Ordnungswidrigkeitenanzeigen bzw. Verwarnungen gegen Fahrzeugführer und -halter erteilt. Es wurden hier fehlende Unterlagen, wie z. B. Nichtmitführen von Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage, nicht Einhalten der Lenkzeiten, der täglichen Ruhezeiten und Pausen beanstandet. In 2 Fällen wurde die Weiterfahrt wegen nicht eingehaltener täglicher Ruhezeit untersagt. Weiterhin wurden Verstöße gegen die Ladungssicherung, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und Mängeln an Fahrzeugen festgestellt.
Das Hauptzollamt (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) fertigte 75 Kontrollberichte von Fahrzeugruhrem und beim Fuhruntemehmen beschäftigten Beifahrem, die auf ordnungsgemäße Beschäftigung der Arbeitnehmer überprüft werden.
In 3 Fällen wurden Arbeitnehmer festgestellt, die im Leistungsbezug (erhielten Leistungen vom Arbeitsamt) waren. Das Hauptzollamt (mobile Kontrollgruppe) stellte in einem Fall einen Zigarettenschmuggel und bei einem LKW die Einfuhr von 450 Liter unversteuertem Diesel fest.
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