POL-SE: Kreis Segeberg - Ergebnisse einer Schwerlastkontrolle
Kreis Segeberg (ots)
Am Donnerstag, 26.10.06, fand im Kreis Segeberg in der Zeit von 08.30 Uhr - 16.00 Uhr eine Schwerlastkontrolle statt.
Kontrolliert wurde im Bereich der B 432, Gemarkung Bad Segeberg, B B 205 , Gemarkung Negernbötel, B 206, Gemarkung Bark, sowie der B 404, Gemarkung Daldorf.
Eingesetzte Kräfte: 22 Polizeibeamte der Polizeidirektion Bad Segeberg (Beamte der Polizeibezirksreviere Bad Segeberg und Pinneberg, Beamte des Polizeiautobahnreviers Elmshorn), Beamte des Hauptzollamtes Kiel (mobile Kontrollgruppe Lübeck u. Finanzkontrolle Schwarzarbeit -FKS-Kiel-), Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr und 1Beamter des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitssicherheit Lübeck.
Kontrollierte Fahrzeuge: 103
Beanstandete Fahrzeuge: 47
Festgestellte Verstöße pp:
In 20 Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen wegen Verstoßes gegen Fahrpersonalvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) gegen Fahrzeugführer und -halter eingeleitet. Es wurden hier fehlende Unterlagen, wie z. B. Nichtmitführen von Bescheinigungen über arbeitsfreie Tage, nicht Einhalten der Lenkzeiten, der täglichen Ruhezeiten und Pausen beanstandet.
3 Gefahrguttransporte wurden wegen unzulässiger Ladungssicherung beanstandet.
10 Kontrollberichte wurden wegen Mängeln an Fahrzeugen gefertigt.
Weiterhin wurden Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen und Verwarnungsgelder verhängt, wegen z. B. überladener Fahrzeuge, Geschwindigkeitsüberschreitungen und technischer Mängel an den Fahrzeugen.
Dem Führer eines deutschen Lastzuges wurde die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagt, da der Anhänger erhebliche technische Mängel aufwies. Es wurden bei dem Anhänger, Bj. 1987, u. a. erhebliche Mängel an der Bremsanlage und dem Fahrgestell festgestellt. Die Vorderachse des Anhängers wies am Bremsenprüfstand eine mangelhafte Bremsleistung auf. Die Bremsschläuche zw. LKW u. Anhänger entsprachen nicht mehr den Vorschriften. Gegen den Halter des Anhängers wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei einem Sattelzug, der von Polen über Stuttgart nach Dänemark fahren wollte, war die Ladung (Metallteile) im hinteren Teil des Aufliegers erheblich zur Seite hin verrutscht und so stark gegen die Plane gedrückt, so das jederzeit damit zu rechnen war, das die Eisenteile die Plane durchdrücken und auf die Fahrbahn fallen würden. Ein Bußgeld wurde von dem Fahrzeugführer nicht erhoben, da er nur sehr wenig Geld dabei hatte. Der Sattelzug wurde von der Polizei zur nächstmöglichen Firma begleitet, um mit einem Gabelstapler die Ladung zu richten.
Bei einem deutschen Sattelzug, der im Auftrag einer österreichischen Firma unterwegs war, wurde eine katastrophale Ladungssicherung festgestellt, die Weiterfahrt wurde dem Fahrzeugführer bis zur Herstellung einer einwandfreien Ladungssicherung untersagt. Das Fahrzeug war in Italien bereits beladen und mittels Werksplombe versiegelt worden.. Den Fahrer trifft in diesem Fall keine Schuld, da er das Fahrzeug bereits versiegelt übernommen hatte.
In einem weiteren Fall wurde gegen einen LKW-Fahrer eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gefertigt, da er das Schaublatt im Kontrollgerät mit einem falschen Namen versehen hat.
Bei der Kontrolle eines LKW mit Anhänger aus Litauen hatte der LKW-Fahrer zu viele Zigaretten mit eingeführt 1x Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz Weiterhin führte der LKW-Fahrer, der Sonnenblumen-Peletts und Fahrzeugteile geladen hatte, keine Ladepapiere mit.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit fertigte13 Kontrollberichte. Hier wird im überprüft, ob die Arbeitsnehmer ordnungsgemäß gemeldet sind und nicht womöglich im Leistungsbezug stehen.
Gegen den Halter eines Lastzuges wurde eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Güter-kraftverkehrsgesetzes wegen fehlender Genehmigung und Ladungsversicherung gefertigt.
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