All Releases
Follow
Subscribe to Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Knall oder Katastrophe - wer hat's im Griff? Polizei und Feuerwehr warnen vor unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk

Kiel (ots)

Durch Leichtfertigkeit und falsche
Gefahreneinschätzung beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern ereignen 
sich jedes Jahr nicht nur zahlreiche Brände, sondern oftmals ist auch
menschliches Leid zu beklagen.
Der Landesfeuerwehrverband und die Landespolizei 
Schleswig-Holstein geben daher folgende Sicherheitshinweise zum 
Umgang mit Feuerwerkskörpern:
-	Anordnungen der örtlichen Ordnungsbehörde sind zu beachten.
-	Feuerwerkskörper der Kategorie II dürfen erst an Personen  ab 18 
Jahre abgegeben werden.
-	Gebrauchshinweise aufmerksam lesen und beachten.
-	Nur von der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) 
geprüfte und zugelassene pyrotechnische Gegenstände kaufen und 
zünden.
-	Feuerwerkskörper nur im Freien zünden und mindestens 200 m Abstand 
von Häusern mit Weichbedachung (Reetdachhäuser) oder Anlagen, die 
besonders brandempfindlich sind.
-	"Blindgänger" nie erneut zünden.
-	Nach dem Sprengstoffgesetz und der Sprengstoffverordnung ist es 
verboten, Feuer-werkskörper in der unmittelbaren Nähe von zum 
Beispiel Kirchen, Krankenhäusern und Kinder- und Altersheimen 
abzubrennen.
-	Gezündete Feuerwerkskörper nicht in die Nähe von Mensch und Tier 
werfen.
-	Beim Verlassen der Wohnung sämtliche Fenster (auch Dachfenster) und
Türen schlie-ßen, damit verirrte Feuerwerkskörper nicht in Räume 
fliegen können.
-	Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr 
senkrecht in die Höhe starten.
-	Bei starkem Wind sollte auf das Zünden von Raketen verzichtet 
werden.
-	Für den Notfall ein geeignetes Löschmittel bereithalten 
(Feuerlöscher oder Eimer mit Wasser).
Bereits in der Vorweihnachtszeit ist es wiederholt zu erheblichen 
Sachschäden durch Abbrennen für den deutschen Markt nicht 
zugelassener Pyrotechnik gekommen. Diese so genannten "Polenböller" 
sind nicht durch die BAM geprüft und zugelassen! Da die 
Inhalts-stoffe nicht bekannt sind und daher die Wirkungsweise nicht 
einschätzbar ist, bestehen für den Nutzer und sein Umfeld ein hohes 
Verletzungsrisiko.
Achten Sie daher beim Einkauf von Feuerwerkskörpern unbedingt auf 
das Zulassungszeichen BAM!
Nehmen Sie keine Veränderungen an Feuerwerkskörpern vor oder 
öffnen diese!
Kein Feuerwerk in Kinderhände!
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die bundesweite 
Präventionskampagne "Knall oder Katastrophe  wer hat's im 
Griff" der Polizei hin.
Weitergehende Information zum Thema finden Sie auf der 
Internetseite der Polizei
www.polizei.schleswig-holstein.de
Kommen Sie sicher durch die Silvesternacht!
Wir wünschen Ihnen ein schönes und gesundes Jahr 2009!
Ihre Fragen richten Sie bitte an:
Werner Stöwer, Pressestelle Landesfeuerwehrverband, 0431 603-2109
Jessica Wessel, Pressestelle Landespolizeiamt, 0431 160-61420
Uwe Keller, Pressestelle Landeskriminalamt, 0431 160-4050

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Pressestelle
Uwe Keller
Telefon: 0431-160 4050
Fax: 0431-160 4114
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de

Original content of: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, transmitted by news aktuell

More press releases: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
More press releases: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein