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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Rechtsextremistische Gruppierung „Combat 18 Pinneberg“ zerschlagen

Kiel (ots)

Die Staatsanwaltschaft (StA) Flensburg und das
Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein ermitteln seit über 1 Jahr
gegen die rechtsextreme kriminelle Gruppierung „Combat 18 (C 18) –
Pinneberg“. Das Verfahren gegen die Gruppierung wird hier u. a. gemäß
§ 129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) geführt.
Bereits im Rahmen der ersten Ermittlungen wurde bekannt, dass die
Gruppierung Kontakt zu dem 30jährigen „rechten“ Straftäter und
ehemaligen NPD-Vorsitzenden Peter B. unterhält. Peter B. steht im
Verdacht, gewerbsmäßig mit Waffen zu handeln. In Zusammenhang mit dem
Komplex „Waffenhandel“ führen die Staatsanwaltschaft Kiel und die
Bezirkskriminalinspektion (BKI) Kiel eigenständige Ermittlungen, zu
denen derzeit keine weiteren Einzelheiten bekannt gegeben werden
können.
Gemeinsam haben die Staatsanwaltschaften Flensburg und Kiel, das
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und die
Bezirkskriminalinspektion Kiel heute Morgen gegen 06.00 Uhr eine
großangelegte Festnahme- und Durchsuchungsaktion durchgeführt.
Insgesamt waren ca. 300 Beamte, darunter die Spezialeinsatzkommandos
aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-
Vorpommern, im Einsatz. 7 Personen wurden festgenommen. In
Neumünster, Hamburg, Kiel, Husum, Rendsburg und im Raum Itzehoe sowie
in Niedersachsen wurden etwa 50 Objekte durchsucht. Es wurde
umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
Die Ermittlungen gegen die rechtsextreme Gruppierung „COMBAT 18
Pinneberg“ konzentrierten sich zunächst auf den 22jährigen
Rädelsführer Clemens O. Bereits wenig später konnten die Staatschutz-
Ermittler des LKA jedoch innerhalb der Gruppierung „C 18 Pinneberg“
feste Organisationsstrukturen feststellen. Der 22jährige Marco H. ist
nach Einschätzung des LKA zweiter Mann in der Gruppierung und führte
die durch O. angeordneten Gewalttaten aus. Andere Mitglieder nahmen
an einzelnen Erpressungen zum Nachteil von CD-Versandfirmen, die
überwiegend rechtsextremistische Musik vertreiben, teil.
Nach Einschätzung der StA Flensburg und des LKA wurde die
Vereinigung „C 18 Pinneberg“ gegründet, um u.a. folgende Straftaten
zu begehen:
a)	Handel mit „rechten“ CD’s mit volksverhetzendem Inhalt mit
dem Ziel, Geld zu verdienen und konkurrierende Versandfirmen vom
Markt zu verdrängen
b)	Erpressung von Betreibern von CD-Versandfirmen, die
mit „rechter Musik“ handeln
c) Umsetzung der Philosophie von Blood&Honour (C 18) mit dem Ziel,
bewaffneter Arm der rechten Szene zu werden.
Den Beschuldigten werden neben der Gründung einer kriminellen
Vereinigung (§ 129 StGB) u. a. Straftaten nach §§ 253, 255 StGB –
räuberische Erpressung - vorgeworfen.
Erläuterung zu den Taten und Zielen von „C 18 Pinneberg“:
Zitat aus dem Handbuch „Der Weg Vorwärts“, einer Broschüre der
inzwischen in Deutschland verbotenen rechtsgerichteten Organisation
„Blood & Honour“: „Wir brauchen eine Organisation wie Combat 18, ...
und wir brauchen sie nicht nur zum Schutz und zur Abwehr. C 18 muss
als der bewaffnete Arm der Blood & Honour Bewegung agieren . ... Es
gibt viele Wege, Furcht und Terror unter den Feinden zu verbreiten.
Einschüchterung, Drohungen und Schläge haben den roten Bastarden über
die Jahre hinweg gut gedient.“
Klemens O. und Marco H. waren nach Erkenntnissen des polizeilichen
Staatsschutzes Mitglieder der seit dem Jahr 2000 verbotenen
Organisation „Blood & Honour – Division Deutschland – Sektion
Nordmark“.
Klemens O. und Marco H. bezeichnen sich in der rechten Szene
selbst als „B & H-Mitglieder“. Nach hiesigen Erkenntnissen verfolgt
die Gruppierung „COMBAT 18 Pinneberg“ die rechte gewaltorientierte
Philosophie der verbotenen „Blood & Honour – Division Deutschland“.
Als Mitglieder von „B&H“ nahmen Marco H. und Clemens O. an Konzerten
rechter Gruppen teil, die von „Blood & Honour Europa“ organisiert
werden und fungierten dort auch als „Security“-Personal.
Aufgrund des o.g. Verbotes der Organisation „Blood&Honour“ in
Deutschland wurde das bis dahin verwendete Symbol „B&H“ in „28“ (2=B;
8=H) geändert.
Die Staatsschutz-Ermittler des LKA stellten im Rahmen ihrer
Ermittlungen sehr enge Kontakte zu anderen „rechten“ Gruppierungen in
Norddeutschland fest. Bei den Treffen wurden u. a. auch
Abstrafungsaktionen gegen abtrünnige Mitglieder und vermeintliche
„Verräter“ besprochen.
Insgesamt wird aus dem Ermittlungsverfahren des
Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein deutlich, dass es
überregionale Strukturen gibt, die wesentliche Übereinstimmungen mit
der verbotenen Organisation „Blood & Honour“ aufweisen.
Angedrohte und tatsächlich ausgeübte Gewalt spielt in der
Philosophie von C 18 eine zentrale Rolle für die Durchführung der
genannten Tätigkeiten. Nach Aussage eines Betroffenen aus der Szene
reicht zur Einschüchterung allein das Auftreten von Personen mit
entsprechenden Symbolen. Forderungen würden dann nicht mehr hinter-
fragt, sondern erfüllt.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg und das Landeskriminalamt
Schleswig- Holstein führen die erfolgreiche Zerschlagung der
Gruppierung „COMBAT 18 Pinneberg“ auf die intensive
Informationsgewinnung und gute Zusammenarbeit auf Landes- und
Bundesebene im Bereich des Rechtsextremismus zurück. Dadurch ist es
bereits in einem frühen Stadium gelungen, diese rechtsextremistische
Gruppierung zu zerschlagen.
Für Rückfragen stehen
- für die Staatsanwaltschaft Flensburg
Herr LtdOStA Rüdiger Meienburg
Tel.: 0461- 89318
und
- für das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Herr KHK Matthias Hennig
Tel.: 0431/160-4250
zur Verfügung.
ots-Originaltext: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=2256

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Matthias Hennig
Telefon: 0431-160 4250

Fax: 0431-160 4114

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