POL-GT: 38-Jährigre Radfahrer ist deutlich betrunken mit kleinem Sohn unterwegs
Gütersloh (ots)
Rietberg (CK) - Am Dienstagnachmittag (25.06., 17.15 Uhr) wurden aufmerksame Zeugen auf einen Radfahrer aufmerksam, der augenscheinlich stark betrunken in der Rietberger Innenstadt unterwegs war. Der Mann war in derartigen Schlangenlinien und mit anderen Fahrmanövern unterwegs, dass weitere Verkehrsteilnehmer ausweichen mussten, um Zusammenstöße zu vermeiden. Dass es dabei zu keinen Unfällen kam, ist nur dem Zufall und der schnellen Reaktion der anderen Verkehrsteilnehmer zu verdanken.
Doch das war nicht das Schlimmste:
An dem Fahrrad des Mannes - ein 38-Jähriger aus Rietberg - war ein handelsüblicher Kindertransportanhänger befestigt, in dem sich sein gerade ein Jahr alter Sohn befand. Nach Zeugenaussagen schwankte der Anhänger mehrere Male so erheblich, dass er beinahe umgekippt wäre. Glücklicherweise blieb das Kind unverletzt.
Durch Zufall war auch ein 28-jähriger Polizeibeamter in seiner Freizeit auf der Bahnhofstraße unterwegs.
Durch das engagierte, tatkräftige Handeln der Zeugen und des Beamten - sei es durch aktives Handeln, sei es durch Anrufe bei der Polizei - konnte der betrunkene Radfahrer schließlich gestoppt werden. .
Beim Eintreffen der zwischenzeitlich informierten Streifenwagenbesatzung versuchte der 38-Jährige noch zu flüchten; das gelang aber nicht.
Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkotest verlief sehr deutlich positiv. Daraufhin wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Am Einsatzort und während der Fahrt zur Polizeiwache beleidigte der 38-Jährige die Polizeibeamten zudem aufs Übelste und setzte sich körperlich zur Wehr.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet.
Besonders betroffen machte jedoch der Umstand, dass der Vater keinerlei Einsicht zeigte: Für ihn war es ganz offenkundig völlig in Ordnung, mit seinem Kind bei annähernd 36 Grad Wärme betrunken Fahrrad zu fahren.
Eine Verwandte nahm den Jungen in Empfang und kümmerte sich um ihn. Nachdem der Vater dann in den frühen Abendstunden seinen Sohn rechtswidrig von dieser Verwandten abholte, wurde er bis zur vollständigen Ausnüchterung in Gewahrsam genommen
Das zuständige Jugendamt erhielt Kenntnis.
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